Startseite » News »

Schwerbehinderte: Krankheit schützt nicht vor Kündigung

RECHT
Schwerbehinderte: Krankheit schützt nicht vor Kündigung

Schwerbehinderten Arbeitnehmern kann auch wegen krankheitsbedingten Fehlens gekündigt werden. Im vorliegenden Fall hatte die schwerbehinderte Arbeiterin wegen verschiedener Krankheiten bis zu 48 Fehltage jährlich aufzuweisen. Insgesamt fehlte sie seit ihrem Arbeitsbeginn 1990 an 488 Arbeitstagen, wodurch das Unternehmen Krankenlohn in Höhe von rund 36 000 Euro zu zahlen hatte. Das Unternehmen sprach schließlich eine krankheitsbedingte Kündigung aus. Der Arbeitgeber habe einen Anspruch darauf, für regelmäßige Lohnzahlungen auch regelmäßige Arbeit zu erhalten, erklärte das Gericht. Dieses Gleichgewicht dürfe nicht wie in diesem Fall nachhaltig gestört werden.

Arbeitsgericht Frankfurt/M.; Az.: 7 Ca 2396/03
Unsere Whitepaper-Empfehlung
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 6
Ausgabe
6.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de