Schwerbehinderten Arbeitnehmern kann auch wegen krankheitsbedingten Fehlens gekündigt werden. Im vorliegenden Fall hatte die schwerbehinderte Arbeiterin wegen verschiedener Krankheiten bis zu 48 Fehltage jährlich aufzuweisen. Insgesamt fehlte sie seit ihrem Arbeitsbeginn 1990 an 488 Arbeitstagen, wodurch das Unternehmen Krankenlohn in Höhe von rund 36 000 Euro zu zahlen hatte. Das Unternehmen sprach schließlich eine krankheitsbedingte Kündigung aus. Der Arbeitgeber habe einen Anspruch darauf, für regelmäßige Lohnzahlungen auch regelmäßige Arbeit zu erhalten, erklärte das Gericht. Dieses Gleichgewicht dürfe nicht wie in diesem Fall nachhaltig gestört werden.
Arbeitsgericht Frankfurt/M.; Az.: 7 Ca 2396/03
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