Verstärkte Abwärmenutzung, mehr Energieeffizienz, neue Reporting-Pflichten: Das Energieeffizienz-Gesetz stellt weitreichende Anforderungen an Rechenzentren. Ein neuer Leitfaden des Digitalverbandes Bitkom gibt betroffenen Unternehmen Hilfe für die praktische Umsetzung.
Verpflichtungen hinsichtlich Energieeffizienz und Reporting
Rechenzentren in Deutschland müssen klimafreundlicher werden. Das legt das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) fest, das seit einigen Wochen in Kraft ist. Auf viele Betreiber kommerzieller Rechenzentren und größere Unternehmen mit eigenen Rechenzentren kommt damit eine Reihe an Verpflichtungen zu, die sie künftig beachten müssen, insbesondere zu Energieeffizienz, Nutzung von Abwärme und Reporting.
Der Digitalverband Bitkom hat daher jetzt einen Leitfaden veröffentlicht, in dem betroffene Unternehmen Hilfestellung finden. „Das Energieeffizienzgesetz stärkt verbindlich die Nachhaltigkeit der digitalen Infrastruktur, stellt die Branche aber auch vor große Herausforderungen. Wichtig ist, dass sich alle betroffenen Unternehmen mit den Vorgaben vertraut machen“, betont Kilian Wagner, Referent für nachhaltige digitale Infrastrukturen beim Bitkom.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Abwärmenutzung
Der Leitfaden, der online zum Download zur Verfügung steht, definiert zunächst, welche Art Rechenzentren vom Gesetz betroffen sind und welche nicht. Danach folgen in separaten Kapiteln Vorgaben für vor Juli 2026 in Betrieb genommene Rechenzentren – und für Rechenzentren, die erst nach dieser Frist ihren Betrieb aufnehmen. Die spezifischen Vorgaben fallen jeweils anders aus.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Abwärmenutzung gelegt. „Damit die Abwärme von Rechenzentren erfolgreich genutzt werden kann, braucht es geeignete Abnehmer“, verdeutlicht Wagner und unterstreicht: „Die kommunale Wärmeplanung muss die Potenziale von Rechenzentren in Zukunft stärker einbeziehen.“
Die Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie Reporting-Pflichten werden im Leitfaden ebenfalls ausführlich behandelt. Im Zuge sich verändernder Rahmenbedingungen soll er künftig aktualisiert werden. (jpk)