Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen, müssen 30 Jahre lang für geschuldete Sozialversicherungsbeiträge einstehen.
Im vorliegenden Fall musste eine Spedition an die Deutsche Rentenversicherung Westfalen 24 495 Euro SV-Beiträge für die Jahre 1995 bis 1998 zuzüglich 15 820 Euro Säumniszuschläge zahlen. Im Rahmen einer steuerstrafrechtlichen Ermittlung war aufgefallen, dass die Stundenaufzeichnungen auf den Aushilfslohnquittungen der pauschal besteuerten Aushilfskräfte nicht mit den verfahrenen Stunden auf den Tachoscheiben übereinstimmten.
Nach Auffassung des Sozialgerichts lasse bereits der Umstand von Schwarzarbeit den Schluss zu, dass es auch Ziel des Arbeitgebers gewesen sei, sozialversicherungsrechtliche Pflichten zu umgehen. Vorsätzlich vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge verjährten erst nach 30 Jahren.
SG Dortmund, Az.: S 34 R 50/06
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