Dem WSM e V., Düsseldorf und Hagen, angehörende Unternehmen beklagen immer wieder, dass Abnehmer unberechtigterweise Zeichnungen, Musterteile oder anderes Know-how an Wettbewerber weitergeben. Dies geschieht oft im Vorfeld von Vertragsabschlüssen. Um den Betrieben beim Schutz ihres Know-how zu helfen, hat der WSM-Rechtsausschuss eine Geheimhaltungsvereinbarung erarbeitet, die die Unternehmen ihren Geschäftspartnern zur Unterschrift vorlegen könnten. Der Verband empfiehlt den angeschlossenen Mitgliedsunternehmen die Geheimhaltungsvereinbarung unverbindlich.
Unsere Webinar-Empfehlung
Der Summit richtet sich an Entscheider aus den Bereichen Fertigung, Instandhaltung, Fabrikautomatisierung, Automatisierung, Intralogistik und Fabrikplanung, Netzplanung, Netzwerkinfrastruktur, Innovationsmanagement. Daneben sind Hersteller aus den Bereichen Maschinenbau, Sensorik,…
Teilen: