Seit 2010 gibt es in Deutschland eine Arbeitsschutzverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz, abgekürzt OStrV. Neben dem Schutz vor inkohärenter optischer Strahlung, beispielsweise der Strahlung einer UV-Lampe oder heller LEDs am Arbeitsplatz, regelt diese Verordnung auch den Schutz vor Laserstrahlung. Danach hat der Arbeitgeber beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 einen Laserschutzbeauftragten (LSB) schriftlich zu bestellen. In dieser Bestellung sind dessen Aufgaben und Befugnisse sowie sein Verantwortungsbereich klar zu definieren. Um die erforderlichen Fachkenntnisse zu erwerben, muss der Mitarbeiter an einem entsprechenden Lehrgang mit Erfolg (bestandener Abschlusstest) teilnehmen.
TROS bildet Grundlage für Gefährdungsbeurteilung
Da die OStrV aufgrund der Komplexität des Themas auf knapp sieben Seiten nur einen groben Rahmen setzen kann, wurden Durchführungsanweisungen für die praktische Umsetzung der Vorgaben in Form von Technischen Regeln, den sogenannten TROS (Technische Regeln Optische Strahlung) publiziert. Diese beschreiben praxisorientiert, wie eine Gefährdungsbeurteilung bezüglich optischer Strahlung durchzuführen ist, welche Möglichkeiten der Messung und Berechnung der Strahlungsexposition gegeben sind und welche Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen. Es gibt vier Teile TROS speziell für inkohärente optische Strahlung und vier weitere Teile, die sich mit Laserstrahlung beschäftigen.
Im ersten, allgemeinen Teil der TROS Laserstrahlung sind unter anderem die Anforderungen an Lehrgänge zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten beschrieben. Hierin wird zwischen anwendungsbezogenen eintägigen und allgemeinen anderthalbtägigen Kursen unterschieden. Letztere werden für größere Unternehmen mit einem breiten Laseranwendungsspektrum empfohlen und sind für die nichtanwendungsspezifische, also die allgemeine Ausbildung zum LSB vorgeschrieben. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Ausbildung zum LSB bei einem Kursanbieter erfolgt, der die Anforderungen gemäß TROS Laserstrahlung (Teil Allgemeines) erfüllt.
Was amtierende Laserschutzbeauftragte wissen sollten
Amtierende Laserschutzbeauftragte, die noch nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 11 (ehemals BGV B2) bestellt wurden, müssen nun zusätzlich neu nach der OStrV bestellt werden. Die Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“, die bereits seit vielen Jahren den sicheren Betrieb von Lasereinrichtungen regelt und aktuell noch parallel zur OStrV gilt, wird voraussichtlich 2017 und 2018 von den einzelnen Unfallversicherungsträgern zurückgezogen. Zurzeit wird ein DGUV-Grundsatz erarbeitet, der die Aus- und Fortbildung des LSB regeln soll. Demnach ist geplant, dass geschulte LSB innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren eine entsprechende Fortbildung zu absolvieren haben, um ihren Kenntnisstand zu aktualisieren.
Die OStrV und die TROS Laserstrahlung werden derzeit überarbeitet und es sind Änderungen in Bezug auf die Stellung des Laserschutzbeauftragten im Unternehmen und seine Verantwortung zu erwarten.
Schulungsanbieter und Prüflabor in einem
Das Bayerische Laserzentrum (BLZ) führt seit etwa 20 Jahren Laserschutzschulungen durch und bietet Beratung zur Lasersicherheit an. Neben offen ausgeschriebenen Kursen werden zunehmend auch Inhouse-Schulungen von Firmen und Instituten nachgefragt. Daneben ist das BLZ seit 14 Jahren anerkanntes Prüflabor für Laserschutzprodukte (Laserschutz- und -justierbrillen, Abschirmungen) und prüft diese auf Beständigkeit gegen Laserbestrahlung nach Norm. Infos: www.blz.org