Startseite » Technik » Arbeitssicherheit »

Hautschutz-Experte Frank Severiens zum Wegfall des Unterlassungszwangs bei Hauterkrankungen

Arbeitsschutz
Hautschutz-Experte Frank Severiens zum Wegfall des Unterlassungszwangs bei Hauterkrankungen

Hautschutz-Experte Frank Severiens zum Wegfall des Unterlassungszwangs bei Hauterkrankungen
Frank Severiens ist Hautschutz-Experte und kaufmännischer Leiter beim Euskirchener Hersteller Peter Greven Physioderm. Bild: Peter Greven Physioderm
Seit Anfang des Jahres müssen Beschäftigte nicht mehr ihren Beruf aufgeben, damit eine Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Was der Wegfall dieses so genannten Unterlassungszwangs für die verarbeitende Industrie bedeutet, ordnet Frank Severiens vom Euskirchener Hautschutzhersteller Peter Greven Physioderm im Interview ein.

Herr Severiens, warum sind Hautkrankheiten in der verarbeitenden Industrie überhaupt ein Thema?

In diesem Umfeld haben es die Mitarbeiter regelmäßig mit teils stark verschmutzenden Tätigkeiten zu tun und kommen mit belastenden Substanzen in Kontakt. Egal ob Öle, Wasser oder Schmierstoffe – all diese Flüssigkeiten können Hautkrankheiten wie Kontaktekzeme hervorrufen, wenn sie dauerhaft auf die Haut einwirken. Beschäftigte in der Industrie gehören deswegen zu den besonders gefährdeten Berufsgruppen. Beruflicher Hautschutz ist daher unerlässlich und durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.

Trotzdem scheint das Thema wenig präsent, oder?

Es stimmt, dass andere Formen der persönlichen Schutzausrüstung wie beispielsweise der Fußschutz oder die Schutzkleidung mehr im Fokus stehen. Das hat mehrere Gründe. Zum einen sind Hautkrankheiten nicht unmittelbar schmerzhaft. Wem aber bei der Arbeit ein schweres Werkstück auf die Füße fällt, der merkt das sofort, wenn er nicht die vorgeschriebenen Sicherheitsschuhe trägt. Bei Hautkrankheiten ist das anders. Diese entwickeln sich eher schleichend und treten häufig erst nach Jahren auf. Zum anderen belächeln manche Männer Hautschutzmittel immer noch als „Cremes“. Insgesamt wandelt sich die Wahrnehmung aber, wozu auch Kampagnen der Berufsgenossenschaften beigetragen haben. Mittlerweile erkennen immer mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass Hautschutzmittel selbstverständlich ein Teil der PSA sind.

Nun ist Anfang des Jahres der so genannte Unterlassungszwang weggefallen. Was genau ist damit gemeint?

Bei einigen Berufskrankheiten mussten die Berufstätigen ihre Arbeit, die nachweislich der Grund für die Krankheit war, aufgeben, um in vollem Umfang Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung zu bekommen. Dazu zählten beruflich bedingte Hauterkrankungen, die als BK 5101 geführt werden, aber auch Atemwegs- oder Bandscheibenerkrankungen. Diese Praxis zulasten der Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber Anfang 2021 gekippt. Künftig ist ein Berufswechsel nicht mehr notwendig, damit etwa eine beruflich bedingte Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann.

Was bedeutet das konkret?

Der Unterlassungszwang war der Grund, warum es bislang immer eine große Lücke gab zwischen der Zahl der Fälle, in denen bei einer Hautkrankheit ein beruflicher Zusammenhang bestätigt wurde und den letztlich als Berufskrankheit anerkannten Fällen. Um es mit Zahlen zu belegen: Im Berichtsjahr 2019 gab es laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung 17.084 bestätigte Verdachtsfälle auf eine BK 5101, von denen letztlich aber nur 383 Fälle anerkannt wurden. Diese Lücke wird nun deutlich kleiner. Die Zahl der anerkannten Fälle wird also aller Voraussicht nach gewaltig in die Höhe schießen. Erschwerend kommt hinzu, dass nach Meinung aller Experten auch das durch Corona bedingte, häufige Händewaschen und -desinfizieren zu mehr Hauterkrankungen führen wird.

Und welche Folgen wird das im Arbeitsalltag der Unternehmen haben?

Die Gleichung ist recht einfach. Durch den Wegfall des Unterlassungszwangs und Corona werden die Fallzahlen stark ansteigen. Weil mehr Menschen Anspruch auf mehr Leistungen haben, steigen die Kosten für die Sozialpartner. Der Ausweg ist, noch mehr darauf zu achten, dass in den Betrieben ein funktionierendes Hautschutzsystem etabliert ist. Vor allem dort, wo bis dato viele Verdachtsfälle angezeigt wurden wie in der Industrie, ist das extrem wichtig.

Was können die Arbeitgeber tun?

Zunächst einmal brauchen sie ein funktionierendes und aufeinander abgestimmtes Hautschutzsystem. Dazu muss man wissen, dass der berufliche Hautschutz aus vier Säulen besteht: Hautschutzmittel werden vor der Arbeit aufgetragen, Hautreiniger werden häufig vor, während und nach der Arbeit benutzt, Hautpflegemittel ausschließlich nach der Arbeit. Hinzu kommen Desinfektionsmittel, die nach Bedarf angewendet werden. Alle diese Mittel müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Hier ist es sinnvoll, Profis hinzu zu ziehen, denn der Hautschutz gilt nicht umsonst als beratungsintensives Segment der PSA.

Worauf muss man bei der Wahl der Hautschutzmittel achten?

Die Mittel zum Hautschutz müssen genau auf die jeweilige Gefährdung abgestimmt sein. Bei der Hautpflege kommt es darauf an, der Haut Fett und Feuchtigkeit zurückzuführen. Neben fetthaltigen Cremes eignen sich durch moderne Rezepturen mittlerweile auch leicht fettende Präparate. Zum Beispiel solche, die Harnstoff enthalten. Denn Harnstoff bindet die Feuchtigkeit in der Haut und verhindert so das gefährliche Austrocknen. Und bei der Hautreinigung muss darauf geachtet werden, dass die Hautreinigungsmittel wirksam und zugleich hautfreundlich sind. Mindestens genauso wichtig wie die Wahl der richtigen Mittel ist aber auch die Aufklärung.

Warum?

Studien belegen, dass es eine der größten Herausforderungen beim beruflichen Hautschutz ist, dass die Mitarbeiter die Produkte nicht oder falsch anwenden. Falsch anwenden heißt, dass die Mittel entweder nicht richtig aufgetragen oder nicht oft genug benutzt werden. Deswegen sind Hautschutzschulungen wichtig. Aber da stoßen die Hautschutzverantwortlichen in den Unternehmen häufig an ihre Grenzen. Denn das Thema ist vielseitig und die Unternehmen können die gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen nicht vollständig in Eigenregie durchführen. Das war schon vor Corona so. Und dadurch, dass Versammlungen mit mehreren Menschen nur schwierig durchgeführt werden konnten, ist das Thema natürlich nicht einfacher geworden. Deswegen haben wir als Hersteller und Partner in Sachen Hautschutz viele Anfragen bekommen, ob wir beim Thema Schulungen nicht unterstützen können.

Und, wie können Sie helfen?

Indem unsere Fachberater vor Ort Schulungen durchführen. Das war aber wegen Corona oft ein Problem. Deswegen haben wir eine Online-Lösung entwickelt. Mit unserem Schulungstool können Unternehmen die vorgeschriebenen Schulungen auch ohne persönlichen Kontakt durchführen. (us)

Kontakt:
Peter Greven Physioderm GmbH
Procter-&-Gamble-Straße 26
53881 Euskirchen
Tel. +49 (0)2251–776170
info@pgp-hautschutz.de
www.pgp-hautschutz.de


Riesige Lücke

Im Jahr 2019 gab es 17.084 bestätigte Verdachtsfälle auf eine berufsbedingte Hauterkrankung, von denen aber nur 383 Fälle anerkannt wurden.

Unsere Whitepaper-Empfehlung
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 15
Ausgabe
15.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de