Arbeitsschutz | Lärm und Hitze prägen die Arbeitsbedingungen in der Schwerindustrie. Als Spezialist für Schallschutz-Lösungen projektiert die Faist GmbH individuelle Leitstände, die auch unter ungünstigen Bedingungen ein konzentriertes Arbeiten ermöglichen.
Ein wirksamer Schallschutz ist bei Leitständen in der Schwerindustrie eine wichtige, aber nicht die einzige Anforderung. Maßgeblich sind hier die einschlägigen Normen und Richtlinien, vor allem die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sowie die Arbeitsstättenverordnung. Sie schreibt einen maximalen Geräuschpegel von 70 dB vor, wenn die Leitstände für die Überwachung genutzt werden, sprich für einfache oder überwiegend mechanisierte Bürotätigkeiten. Werden dort überwiegend geistige Tätigkeiten abverlangt, liegt der Höchstwert bei nur 55 dB. Praktisch heißt das, dass Schalldämmwerte bis zu 50 dB erreicht werden müssen.
Neben dem Lärm gibt es noch andere Faktoren, die der Leitstand vom Personal fernhalten soll. Zum Beispiel Gegenstände, die aus den Anlagen herausfliegen können. Das zugehörige Stichwort lautet Berstschutz. Hinzu kommt die Hitze, wie sie bei der Stahlverarbeitung oder vergleichbaren Prozessen entsteht. In diesem Fall werden die Leitstände belüftet und klimatisiert. Der Schallschutz wird also mit einem wirkungsvollen Wärmeschutz kombiniert. Und gerade bei Heißbetrieben muss zusätzlich der Brandschutz berücksichtigt werden.
Eine neue Anforderung hat Faist jetzt für ein deutsches Aluminium-Walzwerk realisiert. Das Unternehmen plante die Installation einer produktionsintegrierten Röntgenanlage, die mögliche Fehler wie Lufteinschlüsse im Rohmaterial detektiert. Die Anlage musste in unmittelbarer Nähe der Leitwarte aufgestellt werden. Die Spezialisten aus Bayern rüsteten die vorhandene Leitwarte mit einem hoch wirksamen Strahlenschutz aus. Im Zuge dieser Arbeiten wurden die großzügigen Glasflächen durch Spezialscheiben ersetzt. Auch die Wände des Leitstandes wurden entsprechend ertüchtigt. Anschließende Messungen haben gezeigt, dass alle Anforderungen des Strahlenschutzes eingehalten werden. (ub) •
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