Arbeitsschutz | Klima- und Lüftungsanlagen in Fertigung und Büro können zu einer gesundheitlichen Gefahr für die Mitarbeiter werden. Einen wirksamen Schutz bietet die regelmäßige Wartung und Hygieneinspektion nach der VDI-Richtlinie 6022.
Bernhard Schuhmacher Dekra-Produktmanager für Gebäudetechnik
Für Anlagen mit Luftbefeuchter ist die Prüfung alle zwei Jahre vorgeschrieben. Ohne Luftbefeuchter dürfen die Intervalle auf drei Jahre ausgedehnt werden. Die Hygieneinspektion erfolgt idealerweise durch einen unabhängigen Sachverständigen. Auf diese Weise kontrolliert der Betreiber zudem die Wartungsqualität und weist nach, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist.
Eine regelmäßige Prüfung ist nicht nur aus rechtlichen Gründen zu empfehlen. Denn vor allem bei milden Temperaturen können sich in Büroräumen und in Fertigungsstätten schlecht gewartete Klima- und Lüftungsanlagen (RLT) zu regelrechten Infektionsherden entwickeln. Betroffen sind alle klimatisierten und belüfteten Räume. Die einschlägige VDI-Richtlinie 6022 zu „Hygieneanforderungen an Raumluft-technische Anlagen und Geräte“ verlangt, RLT-Anlagen regelmäßig auf Schmutz und Feuchtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls durch Fachleute zu reinigen und zu warten. Wenn der Arbeitgeber gegen die Sorgfaltspflicht verstößt, drohen Strafen.
Schimmelpilze und Bakterien können sich vor allem in warmer, feuchter Umgebung in Klima- und Lüftungsanlagen schnell vermehren. Pilze und Bakterien können beim Menschen schwere Erkrankungen der Atemwege hervorrufen oder Allergien auslösen. Bei Anlagen mit Luftbefeuchtungssystemen besteht zudem die erhöhte Gefahr, dass Legionellen über die Belüftung in die Räume gelangen.
Der Grund für einen Mikrobenbefall ist in der Regel eine unzureichende Wartung. Ein verspäteter Filterwechsel, Undichtigkeiten und verschmutzte Kühlerlamellen begünstigen das Wachstum der Keime. Auch ungepflegte Lüftungskanäle und Luftbefeuchter sind ein Risiko. Bei neuen Anlagen kann es zudem durch Unachtsamkeit bei der Installation zu Befall kommen.
Die Hygieneinspektion erfüllt mehrere Funktionen. Sie stellt sicher, dass die Luftqualität in Fertigungshallen und Büros tatsächlich unbedenklich ist. Zudem ist sie der Nachweis gegenüber Dritten, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten in puncto Arbeitsschutz nachkommt. Erfolgt die Prüfung durch einen unabhängigen Fachmann, ist sie zudem nach dem Vier-Augen-Prinzip ein Check für korrekte Funktion und Wartung der RLT-Anlage. •
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