Startseite » Technik » Arbeitssicherheit »

Unabhängige Prüfer erhöhen die Sicherheit

Regalinspektion
Unabhängige Prüfer erhöhen die Sicherheit

Der Lagerbetreiber trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Personen, die in der Nähe von Regalen arbeiten. Das ist in der Norm DIN EN 15635 – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen – festgelegt. So müssen neben regelmäßigen Kontrollen durch eigenes Personal einmal jährlich so genannte Experteninspektionen durchgeführt werden. Die Experteninspektion ist nach Angaben der Berufsgenossenschaft durch befähigte Personen entsprechend der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) durchzuführen. Sie müssen fachliche Kenntnisse und eine entsprechende Ausbildung vorweisen und dürfen keinen fachlichen Weisungen unterliegen. Diese Anforderungen erfüllen verbandsgeprüfte Regalinspekteure. Werden Beschädigungen an Regalen festgestellt, müssen sie normgerecht beseitigt werden. Ergänzungen oder Änderungen durch Schweißen oder Verschrauben sind nach DIN EN 15635 nicht zulässig. Die jährliche Experteninspektion gibt Sicherheit, und die Instandsetzung durch den Originalteilaustausch ist der sicherste und kostengünstigste Weg. Wichtig ist, dass alle Lagermitarbeiter Schäden sofort dem Vorgesetzten melden.

Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen (LB), Hagen, Tel. (02331) 2008-0
Unsere Whitepaper-Empfehlung
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 15
Ausgabe
15.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de