Der Lagerbetreiber trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Personen, die in der Nähe von Regalen arbeiten. Das ist in der Norm DIN EN 15635 – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen – festgelegt. So müssen neben regelmäßigen Kontrollen durch eigenes Personal einmal jährlich so genannte Experteninspektionen durchgeführt werden. Die Experteninspektion ist nach Angaben der Berufsgenossenschaft durch befähigte Personen entsprechend der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) durchzuführen. Sie müssen fachliche Kenntnisse und eine entsprechende Ausbildung vorweisen und dürfen keinen fachlichen Weisungen unterliegen. Diese Anforderungen erfüllen verbandsgeprüfte Regalinspekteure. Werden Beschädigungen an Regalen festgestellt, müssen sie normgerecht beseitigt werden. Ergänzungen oder Änderungen durch Schweißen oder Verschrauben sind nach DIN EN 15635 nicht zulässig. Die jährliche Experteninspektion gibt Sicherheit, und die Instandsetzung durch den Originalteilaustausch ist der sicherste und kostengünstigste Weg. Wichtig ist, dass alle Lagermitarbeiter Schäden sofort dem Vorgesetzten melden.
Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen (LB), Hagen, Tel. (02331) 2008-0
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