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Alternativen für Chromtrioxid dringend gesucht

Hartverchromung: Europäische Verordnung Reach stellt Galvanikbetriebe vor Riesenaufgabe
Alternativen für Chromtrioxid dringend gesucht

2013 fallen verschiedene Chrom-(VI)-Verbindungen unter die Reach-Verordnung. Für deren Einsatz ist dann eine Genehmigung notwendig. Dies ist für Galvanikbetriebe und deren Kunden teuer und aufwändig. Der Zentralverband Oberflächentechnik (ZVO) sieht deshalb den Standort Deutschland in Gefahr.

Es war keine gute Botschaft für die Galvanobranche so kurz vor Weihnachten 2011: Die European Chemicals Agency (Echa) verkündete, dass Chromtrioxid und Chromsäure mit hoher Priorität in den Anhang XIV der Reach-Verordnung aufgenommen werden. Reach ist die Abkürzung für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Ziel der Verordnung ist es, negative Auswirkungen von Chemikalien auf Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten.

„Gerade die chemischen Mittelstandsbetriebe, die bereits seit Jahrzehnten unter strengster Kontrolle fertigen, sind durch Reach nun aufgefordert, sich genau für diese Anwendungen teuer, personalaufwändig und hochbürokratisch eine Zulassung zu erwerben“, schimpft Dr. Malte M. Zimmer, stellvertretender Vorsitzender des ZVO, Hilden. Die Verordnung ist 2007 schon in Kraft getreten, doch „Chromtrioxid ist die erste Substanz mit massiven und breiten Auswirkungen – nicht nur für Galvanobetriebe, sondern für alle Hersteller, die Chromtrioxid heute einsetzen“, so Zimmer.
Bis die Echa als zuständige Behörde die Zulassung erteilt habe, könnten rund drei Jahre ins Land gehen. Bis dahin bleibe für die gesamte Industrie unklar, ob sie Chromtrioxid künftig einsetzen darf oder nicht. Das bedeutet eine hohe Verunsicherung auf Seiten der Kunden und für die Galvanobetriebe ein immenser Aufwand: „Hier werden Ressourcen der Betriebe gebunden und verbraucht, die der technischen Weiterentwicklung fehlen werden. Und die unsichere Zulassungssituation bringt Kundenbranchen dazu, den Standort Europa/Deutschland zu überdenken“, ist sich Zimmer sicher.
Zwischen 400 und 500 Galvanobetriebe in Europa sind durch die Verordnung betroffen. Sie alle müssen sich nun um eine Zulassung bemühen. Der ZVO ist in Gesprächen mit ihnen sowie mit der Echa und anderen europäischen Verbänden. „Obwohl anerkannt ist, dass keine verbesserte Arbeitssicherheitssituation erreicht werden kann oder Alternativtechnologien zur Verfügung stehen, wird an Reach festgehalten“, sagt Zimmer enttäuscht. „Die Crux an der Geschichte ist: Unternehmen, die sich um eine Zulassung bewerben, müssen nachweisen, dass der sozioökonomische Nutzen des Chromtrioxid-Nutzens höher ist als der Schaden für die Gesundheit der Mitarbeiter. Wie bitte soll man das berechnen?“ Außerdem sei die Beweislast umgekehrt worden: Ein Unternehmen muss gegenüber der Echa beweisen, dass etwa zur Hartverchromung keine geeignete, wirtschaftlich tragbare Alternative vorhanden ist. Der ZVO-Mann: „Ein Unternehmen etwa mit 30 Mitarbeitern kann diese Beweisführung nicht leisten.“
Die Gesamtkosten für die Zulassung von Chromtrioxid können sich für den einzelnen Betrieb auf einen Betrag zwischen 10 000 und 30 000 Euro summieren, hat Galvanotechnik-Anbieter Enthone GmbH, Langenfeld, errechnet. Dazu gehören Antragsgebühren, die gestaffelt nach Unternehmensgröße je Verwendung und Unternehmen erhoben werden. Außerdem Kosten für Studien (Bewertung von Alternativen, Messungen der Arbeitsplatzkonzentrationen), für Beratungsdienstleistungen (Erstellung der Dossiers, Projektmanagement etc.), für Reisen zur Teilnahme an Gremien oder Konsortien, für die Einführung von Alternativtechnologien sowie für Anlagenmodifikationen etwa zur Senkung von Emissionen.
Das Erstellen des notwendigen Autorisierungsdossiers, so Enthope, stellt nicht nur eine enorme finanzielle Belastung für das einzelne Unternehmen dar. „Die Einreichung von Dossiers mit unterschiedlichen Inhalten hinsichtlich Exposition und sicherer Verwendung, Betrachtung von Alternativen et cetera ist auf Grund mangelnder Erfahrung im Umgang mit diesem Thema auf sämtlichen Ebenen ein Lotteriespiel, in dem man vorher nicht weiß, ob dem eigenen Dossier stattgegeben wird oder ob nicht irgendwo in Europa ein Anwender die Standards noch höher setzen kann“, so Dirk Wiethölter, Product Manager Europe, WRC – Hartchrom, bei Enthone. Denn das Erstellen individueller Dossiers und der Antrag auf Autorisierung bedeute nicht automatisch, dass diesem dann durch die Behörde stattgegeben werde. „Daher ist die Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette sinnvoll und notwendig.“
„Doch stellt sich die Frage für jeden Einzelnen, ob es unter gegebenen und zukünftigen wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist, eigene Dossiers zu erstellen oder durch Einreichung gemeinsamer Anträge die Kosten auf mehrere Schultern zu verteilen. Dies sollte man gut überlegen und individuell entscheiden und mit seinem Lieferant offen kommunizieren. Im Fall eines abgelehnten Antrags auf Autorisierung hätte man das Geld am Ende besser in Maßnahmen zur Risikominimierung investiert“, argumentiert Wiet-hölter. Ein eigenes Dossier sei zum Beispiel bei sensiblen Prozessen sinnvoll, die ein Alleinstellungsmerkmal aufweisen und die man nicht offenlegen möchte.
Enthone hat sich dazu entschlossen, sich einem Konsortium unter der Federführung der internationalen Anwaltskanzlei McKenna Long & Aldrige LLP mit Sitz in Brüssel anzuschließen, die ein gemeinsames Autorisierungsdossier erstellen will. Der Spezialchemie-Konzern Lanxess Deutschland war dafür die treibende Kraft.
Auch der ZVO bündelt die Kräfte seiner Mitglieder in einer Initiative. Dazu wurde ein Fonds eingerichtet. Aktuell haben sich 36 Unternehmen aus dem Bereich der Hartverchromung und deren Kunden hier zusammengefunden. Die Leitung des Kreises haben die Firmen Anke, Thoma Metallveredelung, LKS Kronenberger, Topochrom und Heinrich Schulte Söhne übernommen. Dass es damit zwei unabhängige Initiativen gibt, ist aufgrund des Aufwands nicht nachvollziehbar. Wünschenswert für alle Beteiligten wäre es sicherlich, das Know-how zusammen zu führen.
Der ZVO hat das Fraunhofer IPA beauftragt, den aktuellen Stand der Studien – arbeitsrechtlich, medizinisch, ökologisch, ökonomisch, technisch und so weiter – zu dokumentieren und das Dossier für die Kommentierung zu erstellen. „Wir stellen fest, dass die Verordnung schludrig in der Ausführung ist“, erklärt Dr. Martin Metzner, Abteilungsleiter Galvanotechnik beim Stuttgarter Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA. Er nennt ein Beispiel: Reach-Dokumente belegen, dass 0,031 % der Arbeiter in Chromtrioxid-verarbeitenden Betrieben an Lungenkrebs erkranken. Doch in der Gesamtbevölkerung, so Metzner, liegt der Anteil bei 0,052 %. „Insofern gibt es keine statistischen Belege dafür, dass Chromtrioxid die Gesundheit der Mitarbeiter stark gefährdet.“
Die Produktsicherheit ist von Chromtrioxid gar nicht betroffen. Denn Chromoberflächen sind nach dem Beschichtungsprozess frei von sechswertigem Chrom. Sie sind sogar als lebensmittelunbedenklich eingestuft.
Auch die Frage nach den Alternativen für Chromtrioxid halten alle Experten für beantwortet: „Für die meisten Anwendungen von Chromtrioxid gibt es keine technischen Alternativen, so dass wir davon ausgehen, dass für diese Verwendungen auch eine Zulassung erteilt wird“, sagt Dr. Reiner Dickbreder, Leiter der Entwicklungsabteilung beim Oberflächenspezialisten Kiesow Dr. Brinkmann GmbH & Co. KG, Detmold.
Laut ZVO bieten sich bei der Suche nach Alternativen für Chromsäure zwei Wege an: Der Einsatz von dreiwertigen Chromverbindungen sowie der von chromfreien Technologien. Prozesse auf Basis von Chrom(III)-Verbindungen für Hartchrom werden bisher allerdings nicht angeboten, stellt der Verband klar. Zimmer: „Trotz massiver Anstrengungen ist es nicht gelungen, Oberflächen zu produzieren, die auch nur annähernd die vielfältigen positiven Eigenschaften der Hartchromschicht aufweisen.“ In einzelnen Eigenschaften übertreffen Vakuumtechniken wie PVD und CVD, Nitrierung, Legierungsschichten oder Flammspritzen die funktionelle Hartverchromung, nicht aber in Summe ihrer Eigenschaften. Zimmer: „Ein Vorteil der funktionellen Hartchromschichten sind die Herstellkosten. Selbst Großbauteile können kostengünstig bearbeitet werden, verglichen mit dem Aufwand, der etwa für Vakuumtechniken betrieben werden muss.“
Sabine Koll Journalistin in Böblingen
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