Der Prüf- und Zertifizierungsspezialist Dekra bietet Herstellern von Atemschutzmasken in seinem Essener Labor an, diese per Schnellverfahren zu prüfen. Möglich macht dies eine Empfehlung der EU-Kommission (2020/403) vom 13. März 2020.
Damit können die Marktaufsichtbehörden vereinfachte Verfahren für die Beschaffung von so genannten Corona-Virus-Pandemie-Atemschutzmasken (CPA) definieren. Technisch taugliche Masken können so von den Marktaufsichtsbehörden zur Bereitstellung genehmigt werden. Masken, die bislang nicht den aufwendigen Prozess des gemäß PSA-VO (EU 2016/425) erforderlichen EU-Konformitätsbewertungsverfahrens durchlaufen hätten, könnten ausnahmsweise dem deutschen Markt verfügbar gemacht werden, teilt Dekra mit.
Das Essener Speziallabor sei eine der beiden Adressen, die in Deutschland als notifizierte Stellen für Atemschutzmasken (FFP-Masken) anerkannt wären. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), München, hat Dekra und das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) aufgefordert, einen verkürzten Prüfgrundsatz zu erstellen. Das Ziel ist, ein schnelles Verfahren zu schaffen, das eine technische Aussage über den Schutz vor Corona-Viren erlaubt und von der Marktaufsichtsbehörde akzeptiert wird.
Laut eigenen Angaben prüft Dekra Testing & Certification seit Montag, 23. März 2020, bereits die ersten Muster mit dem erarbeiteten Prüfgrundsatz im Labor in Essen. Der Dienstleister tritt dabei nicht als zertifizierende Stelle auf, sondern fertigt einen Prüfbericht und bestätigt die Übereinstimmung mit dem Prüfgrundsatz, unabhängig von Standards oder der PSA-Verordnung.
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Dekra Testing & Certification GmbH
Adlerstraße 29
45307 Essen
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