Im Freizeiteinsatz sorgen sie für neue Perspektiven und beeindruckende Urlaubserinnerungen. Denkt man an Piloten, die die unbemannten Luftfahrzeuge (unmanned aerial vehicle, kurz UAV) aus der Ferne durch Kriegsgebiete steuern, hat man erschreckende Szenarien vor Augen. Industrieunternehmen setzen sie vor allem für Wartungseinsätze zum Beispiel an Windkraftanlagen ein: Die Rede ist von der Drohne. Aber auch bei Sportevents setzen Veranstalter die Multikopter gerne ein – etwa im Reitsport.
Drohnen können bei der Unfallaufklärung und der Turniervorbereitung helfen
Neben klassischen Luftaufnahmen, beispielsweise für die Berichterstattung, bietet sich mit dem Flugobjekt vor allem die Möglichkeit an, Details bei Reitturnieren genau festzuhalten. So können fehlerhaft gerittene Seitengänge, wie Schulterrein, Traversalen, Wendungen und Pirouetten, für die Richter und das Publikum festgehalten werden. Stürze lassen sich ebenfalls leichter aufklären. Auch im Training kann der Einsatz einer Drohne sinnvoll sein, wie die Reitlehrerin Anja Ruröde, Inhaberin einer ganzheitlichen mobilen Reitschule in Kirchtimke, weiß: „Die gerittenen Linien, ob im Spring-, im Dressur- oder im Vielseitigkeitssport, sind aus der Perspektive einer Drohne noch besser zu erkennen. Daraus können neue Impulse entstehen, die zur Verbesserung des Pferd-Reiter-Paares führen. Linienführung und auch Tempounterschiede können so noch besser vom Ausbilder erfasst und analysiert werden“, führt die Reitlehrerin aus.
Sicherheit für Reiter und Pferd als wichtige Anforderung für den Drohneneinsatz
Bei der Vielzahl an Drohnenherstellern und unterschiedlichen Modellen am Markt, stellt sich jedoch die Frage, welcher Flugroboter der richtige ist. Dafür muss der Anwender die genauen Anforderungen für den Einsatz kennen. Im Reitsport sind diese etwa: eine störungsfreie und hohe Bildqualität. Zudem sollte der Quadrokopter eine komplette Reitstunde, die im Regelfall mindestens 45 Minuten dauert, unterbrechungsfrei aufzeichnen können.
Auch die Sicherheit spielt eine wichtige Rolle. Die Drohne darf ihren Standort nicht verlassen – und damit Pferd und Reiter erschrecken. Auch die Zuschauer dürfen nicht gefährdet werden.
Gefesselte Drohne von Sondercopting ermöglicht kontinuierliche Stromversorgung
Der Braunschweiger Hersteller von Drohnen, Copting Sonderdrohnenbau, bietet für solche Anwendungsfälle eine Spezialdrohne. Die sogenannte gefesselte, frei konfigurierbare Drohne des Unternehmens wird durch ein Spezialseil für den Dauerbetrieb mit Strom versorgt. So entfällt der für alle Beteiligte störende zeitaufwendige Akkutausch und das dafür erforderliche herauf- und herunterfliegen der Drohne. Eine kontinuierliche Übertragung der Veranstaltung ist damit sicher gestellt.
Darüber hinaus erfüllt die Drohne laut Geschäftsführer Christian Kaiser einen wichtigen Sicherheitsaspekt: „Aufgrund der Fesselung kann sie nicht ‚vagabundieren‘, also unkontrolliert wegfliegen und andere gefährden.“ Das Spezialseil enthält nicht nur ein Datenkabel, sondern sorgt für eine leistungsstarke Stromversorgung. Daher könne man, unabhängig vom Kameragewicht, nahezu jeden dafür erforderlichen Kameratyp einsetzen.
Bei ländlichen Springreitturnieren werden diese Drohnen, in Absprache mit den Reitern, für Luftaufnahmen bereits eingesetzt. „Solange man die Drohnen, in ausreichender Höhe, unter Einhaltung der gesetzlichen Reglungen, fliegt, werden weder Reiter und Pferd, noch die Zuschauer, in irgendeiner Weise, von den Flugkörpern gefährdet beziehungsweise gestört“, betont Kaiser.
Eine weitere wichtige Frage ist aber auch, ob man für das Fliegen einer Drohne eine spezielle Ausbildung besitzen oder bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen muss. Laut der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, dem Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht Fédération Equestre Nationale (FN), bedarf es für den Einsatz von Drohnen für Luftaufnahmen im Turnierreitsport keiner speziellen Kenntnisse. „Drohnen im Turniersport wurden bislang so gut wie gar nicht thematisiert. Es gibt aber keinerlei Regelungen im Rahmen der Leistungs-Prüfungs-Ordnung“, erklärt Leonie Süß, Veranstaltungsmanagerin in der Abteilung Turniersport und FN-Service bei der Vereinigung.
Welche rechtlichen Anforderungen es beim Flug einer Drohne zu beachten gilt
Für den Piloten einer Drohne hingegen gibt es klare rechtliche Regelungen: Personen, die ein unbemanntes Flugsystem zum Einsatz bringen, müssen den sogenannten Drohnenführerschein absolviert haben. Das ist ein Kenntnisnachweis gemäß § 21d der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Je nach Bundesland kann es dafür notwendig sein, auch einen praktischen Nachweis über Flugfähigkeiten (einen sogenannten erweiterten Kenntnisnachweis) zu besitzen. Der Einsatz eines gefesselten Systems muss – wiederum je nach Bundesland – vorher bei der zuständigen Landesbehörde beantragt und genehmigt werden. Entsprechende genauere Regelungen können beim Luftfahrt-Bundesamt erfragt werden.
Auch bestehen Anforderungen seitens des Veranstalters, eine Sicherheitszone um das Flugsystem zu definieren und festzulegen. Diese wird in der Regel durch die Flughöhe bestimmt, welche die Drohne maximal fliegen soll. Weiter sind alle Aspekte des Datenschutzes wie auch der Persönlichkeitsrechte zu beachten.
Voraussetzungen für Luftaufnahmen mit der Drohne:
- Gefesseltes Drohnensystem, bestehend aus einer Bodenbox mit einem selbst auf- und abrollenden Kabel (von maximal 100 m) mit integrierter Strom- und Netzwerkleitung und der zugehörigen Drohne
- Drohne mit professioneller Flugsteuerung und Positionshaltung und hoher Lagestabilität und Windresistenz
- Kamerasensoren, die entweder über eine Funkfernsteuerung oder über das im Kabel integrierte Netzwerkkabel gesteuert werden können
- Das Gesamtgewicht einer Drohne mit Kamerasystem sollte (je nach genutzter Kamera) zwischen 4 und 7 kg liegen
- Externe Stromversorgung (etwa mittels Haushaltssteckdose oder externem Generator)
- Notstromversorgung an Bord der Drohne, um im Falle eines Stromausfalls der externen Quelle das Flugsystem sicher zu landen
- Bodenbox mit Netzwerkausgang, um (sollte eine Netzwerkkamera angeschlossen sein) die Live-Bilder über geeignete Weiterleitungseinrichtungen (Router oder LTE-Knoten) weiterzuleiten
- Je nach Anforderung ist die Nutzung unterschiedlicher Kamerasysteme möglich: Für die Übertragung es Live-Bilds eignen sich kompakte Full-HD- oder 4K-Kameras an; Entscheidend ist der Anwendungsfall, der Zweck der Aufnahme sowie die Fernsteuerbarkeit der Kameras.