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Wer zu spät kommt…

Energieversorgung und Unbundling: EU-Urteil zur Versorgung in Industrieparks
Wer zu spät kommt…

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes macht die Energiebeschaffung und -abrechnung für die Verwalter in Industrieparks demnächst komplexer und zwingt zur Anpassung der IT-Systeme.

Gerade für energieintensiv arbeitende Unternehmen ist die Auswahl des eigenen Energieversorgers ein zentrales Thema, da sich hier erhebliche Kosten einsparen lassen. Die Betreiber von Industrieparks waren bisher aber nicht verpflichtet, den auf ihrem Gelände angesiedelten Firmen diesen Weg zu öffnen. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstößt diese Praxis aber gegen EU-Recht. „Zukünftig werden voraussichtlich auch die Mieter in Industrieparks ihre Energieversorger frei wählen können“, sagt Olaf Polak, Vorstand der Somentec Software AG. Wie die großen Netzbetreiber müssen dann auch Industrieparks ihre Arealnetze für alle Energieversorger öffnen. Bei der Energiebeschaffung unterliegen sie dann den Vorschriften der Bundesnetzagentur, die das Unbundling (Entflechtung) der deutschen Energienetze kontrolliert.

Die Industrieparks müssen dann ihre IT-Systeme im Bereich Abrechnung an die neuen Anforderungen anpassen. Denn diese müssen künftig alle rechtlichen Vorgaben zur informatorischen und buchhalterischen Entflechtung entsprechend abbilden. Hierfür gibt es bereits verschiedene Softwarelösungen, die aber aufgrund der bisherigen Rechtslage auf die Anforderungen der großen Netzbetreiber abgestimmt sind. „Mit XAP bieten wir eine Abrechnungslösung, die Betreiber kleinerer Arealnetze neben der Kostenabrechnung auch beim rechtskonformen Lieferantenwechsel unterstützt“, argumentiert Olaf Polak. Denn gerade hierbei werden die Vorschriften der Bundesnetzagentur relevant: Sämtliche Daten, die beim Wechsel anfallen, müssen für jedes Medium und jeden Zählpunkt verwaltet und mit den Marktpartnern im jeweils gültigen Edifact-Datenstandard ausgetauscht werden. Die Verwaltung der Versorgungsverträge und ihren Änderungen wird also komplexer. XAP protokolliert jede Vertragsänderung und konvertiert diese automatisch in das entsprechende Edifact-Format. Da auch eingehende Nachrichten von Marktpartnern diesem Standard folgen, kann XAP entsprechende Meldungen auch rückkonvertieren. Die Übermittlung relevanter Informationen an betroffene Marktpartner muss zudem innerhalb vorgegebener Zeiträume erfolgen, für deren Einhaltung eine integrierte Fristenkontrolle sorgt. XAP lässt sich ohne großen Aufwand in vorhandene IT-Infrastrukturen einbinden und ermöglicht die Weiternutzung bestehender SAP- und Energiedaten-Managementlösungen. Die Energiebeschaffung lässt sich kaum mehr ohne Fachwissen bewerkstelligen. Unternehmen können diese Aufgaben auslagern. Hersteller von Abrechnungslösungen wie Somentec haben Angebote, die von der Auslagerung des Softwarebetriebs über die Ausgliederung einzelner Bereiche wie Marktkommunikation oder Fehlermanagement bis hin zum Outsourcing der gesamten Abrechnung reichen. Dies ermöglicht auch kleineren Arealnetzbetreibern die rechtskonforme Umsetzung bei der Energieversorgung und -abrechnung. wm
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