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So werden Schlauchleitungen am besten instand gehalten

Hydraulik-Schlauchleitungen
So werden Schlauchleitungen am besten instand gehalten

Hydraulik-Schlauchleitungen und -flüssigkeiten bergen Gefahren hinsichtlich Arbeitsschutz. Regeln für deren sicheren Einsatz hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der neuen 113–020 definiert. ❧

Sabine Koll

Hydraulik und damit Hydraulik-Schlauchleitungen kommen in sehr vielen stationären und mobilen Arbeitsmaschinen zum Einsatz – seien es Bearbeitungszentren, Spritzgießmaschinen, Pumpen oder Roboter, um nur einige Beispiele zu nennen. Sie unterliegen Alterung und Verschleiß und sind daher entsprechend den Empfehlungen der Hersteller sowie der Berufsgenossenschaften in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls auszuwechseln.

Die Gefährdungen waren in der Vergangenheit mit der DGUV-Regel 113-015 „Hydraulik-Schlauchleitungen – Regeln für den sicheren Einsatz“ und der DGUV-Regel 113-007 „Umgang mit Hydraulik-Flüssigkeiten“, auch bekannt als BGR 237 und BGR 137, in unterschiedlichen Schriften geregelt. Ende vergangenen Jahres hat die DGUV diese beiden Regeln in der neuen 113-020 „Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz“ zusammengeführt.

Sie soll Konstrukteuren und Betreibern helfen, hydraulische Anwendungen und Anlagen sicher zu machen. „Darüber hinaus ist bei anforderungsgerechter Anwendung der DGUV-Regel 113-020 mit einer höheren Maschinenverfügbarkeit und Standzeit der Hydraulik-Komponenten zu rechnen“, heißt es beispielsweise beim Bremer Fluidtechnik-Anbieter Hansa-Flex. Die 113-020 könne demnach als wesentlicher Bestandteil der vorbeugenden Instandhaltung betrachtet werden. Denn die Planung und Verwaltung von Inspektions- und Wartungsintervallen sämtlicher Schlauchleitungen reduziere Maschinenstillstände auf ein Minimum.

Das Gros der Punkte der vorherigen beiden Regelwerke zur Anwendung und zum Einbau von Hydraulik-Schlauchleitungen wurde in die neue Vorschrift übernommen. Doch gleichzeitig erfolgte eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik und die geänderte Rechtslage, insbesondere in den Bereichen Geräte- beziehungsweise Produktsicherheit, Betriebssicherheit, Gefahrstoff- und Umweltrecht.

Konkret gab es zum Beispiel eine Überarbeitung und Erweiterung des Punkts „Vermeidung von Peitschen“ durch die korrekte Montage etwa von Fangschutzeinrichtungen: Im Fall eines möglichen Abreißens oder Ausreißens des unter Druck stehenden Hydraulik-Schlauchs aus der Armatur besteht eine Gefährdung durch Peitschen des Schlauches. In diesem Fall müssen, abhängig vom bestehenden Risiko, Schutzmaßnahmen getroffen werden – zum Beispiel durch den Einsatz von festen Abdeckungen, Kanalführungen, Schlauchleitungen mit ausreißsicheren Armaturen (etwa Interlock-Armaturen), Fangschutz-Seilverbindungen oder anderen Fangschutzeinrichtungen zwischen Hydraulik-Schlauch und Anschlussstelle. Zu den Fangschutzeinrichtungen sollte man laut DGUV wissen, dass es sich bei diesen – falls sie gesondert und nicht als Maschinenersatzteile in Verkehr gebrachten werden – um Sicherheitsbauteile gemäß der vorgegebenen Definition der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt. Gesondert in Verkehr gebrachte Fangschutzeinrichtungen müssen deshalb über eine CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Betriebsanleitung verfügen. Bei bereits schon in Maschinen installierten Teilen ist dies Bestandteil der CE-Konformität der Maschine.

Neu in der DGUV-Regel 113-020 sind auch Hinweise zur richtigen Dimensionierung, Auswahl und Montage von Schutzschläuchen zum Schutz gegen Hydraulik-Flüssigkeitsstrahlen bei Leitungsbruch oder Leckage: Demnach müssen bei einem Ausfall einer Hydraulik-Schlauchleitung, der eine Gefährdung durch einen Flüssigkeitsstrahl hervorrufen kann, Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wenn eine feste Schutzabdeckung nicht möglich ist. Das können zum Beispiel Spritzschutzschläuche sein. Diese müssen im Falle eines ungewollten Austritts der Hydraulik-Flüssigkeit eine Reihe funktioneller Eigenschaften erfüllen: Sie müssen den gefährlichen Strahl der Hydraulik-Flüssigkeit (etwa bei Pinhole) zerstäuben können. Sie benötigen ein ausreichendes Rückhaltevermögen für die austretende Hydraulik-Flüssigkeit. Sie müssen vom Hersteller für die vorgesehenen Einsatzfälle vorgesehen sein. Und es müssen Anwendungshinweise vorhanden sein, aus denen die Einsatzfälle und Montage-Informationen für die jeweiligen Typen hervor gehen.

Die DGUV gibt außerdem in der Schrift ausführliche Hinweise zu den Montagekriterien der Schutzschläuche, die in der Praxis häufig nicht die notwendigen Schutzanforderungen erfüllen. So sollten Schutzschläuche auf keinen Fall zu eng anliegend sein. Die DGUV gibt folgende Daumenregel: Der Innendurchmesser des Schutzschlauches sollte 30 %, jedoch mindestens 15 mm größer sein als der Außendurchmesser der Hydraulik-Schlauchleitung.

Hydraulik-Schlauch und Armatur müssen
optimal aufeinander abgestimmt sein

Erweitert wurde auch der Punkt „Auswahl, Bestellung, Herstellung und Kennzeichnung“. Dabei geht es unter anderem um das Zusammenspiel von Hydraulik-Schlauch und Armatur. Die DGUV rät, Hydraulik-Schlauchleitungen möglichst nur fertig konfektioniert zu beziehen. Werde eine Hydraulik-Schlauchleitung selbst zusammengebaut, sei darauf zu achten, dass die ausgewählten Bauteile (also Schlauch und Armaturen) bezüglich der Abmessungen, der Form und der Druckstufe aufeinander abgestimmt sind. In diesem Zusammenhang gelte es außerdem, die Vorgaben der Hersteller von Schläuchen und Armaturen unbedingt zu beachten.

Hintergrund ist, dass die nationalen und internationalen Normen fordern, dass für die Herstellung von Hydraulik-Schlauchleitungen nur Schläuche und Armaturen sowie Verbindungsverfahren eingesetzt werden dürfen, deren Funktionssicherheit in entsprechenden Prüfverfahren nachgewiesen wurde. Der Hydraulik-Schlauchleitungshersteller müsse dazu gegebenenfalls Angaben der Komponentenhersteller von Hydraulik-Schlauch und -Armatur einfordern, berücksichtigen und aufbewahren. Alternativ müsse er die Prüfung auf Funktionssicherheit selbst durchführen und dokumentieren. Die bestandene „Prüfung der Kombination von Schlauch und Armatur“ sollten sich die Kunden durch den Hersteller der Hydraulikschläuche bestätigen lassen.


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Die Broschüre zur DGUV-Regel 113-020 steht hier zum Download zur Verfügung:

http://hier.pro/tALWc

 

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