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Aus Wissen Werte schaffen

Serie: Innovations-Finanzierung, Teil 2
Aus Wissen Werte schaffen

Aus Wissen Werte schaffen
Innovationen sind kein Selbstzweck. Für Unternehmen bieten sie die Chance, den Wert des eigenen Geschäfts deutlich zu steigern – ob innerhalb oder außerhalb der Bilanz.

Die Situation ist bekannt: Der Kunde ist mit der Zusammenarbeit grundsätzlich zufrieden. Die Qualität der Produkte ist gut, die Lieferzuverlässigkeit hervorragend. Trotzdem, der Kunde will mehr: Noch bessere Qualität zu günstigeren Preisen, bisweilen gar Produkte, die so bislang noch nicht zu realisieren waren. Auf den alten Pfaden sind diese Wünsche nicht zu erfüllen. Neues muss erdacht werden, die Ingenieure müssen tüfteln, am Ende klappt es meist dann doch irgendwie – eine Innovation ist entstanden.

„Im harten internationalen Wettbewerb, in dem sich viele produzierende Unternehmen in Deutschland bewegen, sind Innovationen die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit“, sagt Dr. Andreas Möhlenkamp, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands Stahl- und Metallverarbeitung (WSM). „Aber viele Unternehmen sind sich der Werte, die sie durch Innovationen schaffen, gar nicht bewusst.“ Soll heißen: Sie investieren in Innovationen, letztlich schlägt sich die damit einhergehende Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit aber weder in der Vergütung, noch in der Bilanz, noch im Rating nieder. „Die Innovationskraft der mittelständischen Industrie wird von Banken und Kunden als Selbstverständlichkeit gesehen. Das wird den Anstrengungen der Unternehmen nicht gerecht“, so Möhlenkamp. Er plädiert dafür, aus dem eigenen Wissen verstärkt Werte zu schaffen:
1. Werthaltige Innovationen identifizieren und schützen
Innovation beruht auf geistiger Leistung. Am Anfang steht die Idee: sie wird erprobt, in Frage gestellt, weiterentwickelt. Am Ende steht ein Ergebnis, sei es ein neues Produkt, ein neues Herstellungsverfahren, eine neue äußere Gestaltung, ein neues Zeichen. Das Ergebnis kann man schützen, und zwar je nach Schutzgegenstand in Form eines Patentes, eines Gebrauchsmusters, eines Geschmacksmusters oder einer Marke.
Grundsätzlich gilt: Schutzrechte sind geistiges Eigentum. Und das ist wie anderes Eigentum ein Vermögensgegenstand eines Unternehmens. Häufig ist es so, dass ein einschlägiges Patent oder eine etablierte Marke die entscheidenden Faktoren für Produktion und Vertrieb sind.
2. Wertschöpfungspotenziale heben
Bleibt die grundsätzliche Frage, wie Innovationen überhaupt in Wertschöpfung gewandelt werden können? Denn: Inzwischen wird der Unternehmenswert in vielen Branchen oft zu 70 % durch immaterielle Werte bestimmt. Drei Wege sind denkbar:
  • über eine Vergütung durch die Kunden,
  • als Aktivposten in der Bilanz
  • oder als weicher Faktor im Rahmen eines Ratings beziehungsweise einer Unternehmensbewertung.
Die Forderung nach Vergütung erfordert allerdings eine klare Argumentation gegenüber den Kunden. Die Situation ist vergleichbar mit der vieler Agenturen oder Architekten, die vor Auftragserteilung Ideen liefern müssen – zumeist kostenlos. „Hier sind die Unternehmen gefordert, mit einem klaren Kostenbewusstsein für ihre F&E-Tätigkeit in die Verhandlungen mit den Kunden zu gehen“, sagt Andreas Möhlenkamp.
Die Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen ergänzt die direkte Vergütung von Innovationstätigkeit. Allerdings sind vom Gesetzgeber enge Grenzen gesetzt. Das deutsche HGB beispielsweise verbietet für das Anlagevermögen die Aktivierung eines selbst geschaffenen Innovationserfolges („immaterieller Vermögensgegenstand“). Als Begründung wird genannt, dass immaterielle Vermögensgegenstände als unsichere Werte nur schwer schätzbar und damit nicht objektiv zu bewerten seien („Vorsichtsprinzip“). F&E-Tätigkeit stellt so für Unternehmen in erster Linie einen Kostenfaktor dar.
Die internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS differenzieren stärker wegen der eher zukunftsorientierten Bilanzkonzeption. Unterschieden wird bei selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen allerdings zwischen eigenen Forschungsaufwendungen und eigenen Entwicklungsaufwendungen. Forschung wird dabei als marktfern angesehen – hier greift auch bei IAS/IFRS das Vorsichtsprinzip. Marktnähere Entwicklungsaufwendungen hingegen dürfen aktiviert werden. Voraussetzung sind allerdings verschiedene Nachweise, etwa die technische Fähigkeit des Unternehmens, den Vermögensgegenstand fertig zu stellen und zu verwerten.
Im Rahmen eines Ratings oder zur Unternehmensbewertung sollten die eigenen, nicht aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände unbedingt bekannt sein und gemeinsam mit der Bank oder anderen Investoren bewertet werden können. Diese Bewertung muss als qualitativer Faktor in das Rating eines Unternehmens und damit in die Bonität eines Unternehmens einfließen.
3. Innovationen bewerten
Worin liegt nun der wirtschaftliche Wert des Vermögenswertes begründet? Im Fall immaterieller Werte, wie Patente und Marken, liegt deren Wert in der konkreten wirtschaftlichen Umsetzung durch den Betrieb oder in der Verwertung über einen Markt. Bei der Umsetzung sind die Rahmenbedingungen des Unternehmens entscheidend: Eine kapitalstarke Firma, die über einen guten Zugang zum Markt verfügt, wird aus Marken und Patenten einen größeren wirtschaftlichen Wert realisieren können als ein einzelner Erfinder.
Ein Problem in der praktischen Anwendung von Patenten und Marken ist die geringe Erfahrung der Beteiligten, wenn es um diese Wirtschaftsgüter geht, beobachten Fachleute. So fehlt es nicht an Bewertungsmethoden und Hintergrunddaten, diese stehen inzwischen zur Verfügung. Vielmehr ist es die mangelnde Standardisierung und das spezifische Risikoprofil der immateriellen Werte, die einer breiten Einführung von Finanzierungslösungen noch im Wege stehen.
Allerdings gibt es Lösungsansätze: etwa datenbankgestützte Informationssysteme über immaterielle Werte, um Kreditakten in diesem Bereich zu ergänzen. Durch komplexe, aber noch teure Fondslösungen auf Privat-Equity-Basis wird der speziellen Risikostruktur Rechnung getragen.
Nicht zuletzt werden auch die Bewertungsverfahren inzwischen standardisiert, um auch den Prozess der Wertfindung zu vereinheitlichen und allen Beteiligten mehr Sicherheit und damit mehr Vertrauen in die verfügbaren Instrumente zu geben. Möhlenkamp: „Vieles ist auf dem Weg, jetzt sind die Unternehmen gefordert, ihre Möglichkeiten auch zu nutzen.“ tv
Vorsichtsprinzip gilt bei immateriellen Werten
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