Seit dem 1. Oktober gelten verschärfte Regelungen für die Einfuhr von Holzverpackungen aus der EU nach China. Alle Ladungsträger benötigen nun ein amtlich ausgestelltes Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) oder können sonst zurückgewiesen werden. Mit diesem Erlass erteilte die Volksrepublik der EU nach Ansicht von Peter Fischer, Geschäftsführer der Inka-Paletten GmbH in Siegertsbrunn bei München, eine Retourkutsche: Im März 2001 verabschiedete die EU einen Entscheid über die Handhabung von Ladungsträgern, unter anderem aus China. Dieser sollte verhindern, dass Kiefernematoden in die EU eingeschleppt werden. Die neue chinesische Regelung bezieht sich nur auf Massivholz. Exporteure können also auf Paletten aus Span-, Faser- und Sperrholz oder aus Holzwerkstoffen wie Werzalit ausweichen. Die nötige Deklaration stellt Inka – auch auf Chinesisch – zur Verfügung: www.inka-paletten.de, Link „Downloads“.
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