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Treibhausgas-Bilanz für Anfänger: Genormt, validiert, verifiziert.

Klimatransformation
Standards für die Klimaneutralität im Betrieb

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Konzerne und KMU sind gesetzlich verpflichtet, ihren Ausstoß an Treibhausgasen zu reduzieren. Ein Klimamanagement, das allen Anforderungen gerecht wird, lässt sich mit einer genormten Treibhausgas-Bilanz durchführen. Verifiziert wird diese von der DQS.

» Tyrone Adu-Baffour, Normexperte der DQS

Die Klimatransformation als umfassendes Betriebsziel: Damit nicht nur die eigenen Prozesse im Unternehmen, sondern auch die Lieferkette umweltverträglich funktionieren, bedarf es eines wirksamen übergreifenden Klimamanagements. Weniger betriebliche Treibhausgase (THG) zu emittieren ist dabei ein Schwerpunkt, doch es ist nicht der einzige. Auch der Ausgleich durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten und anderen Kompensationsmitteln ist relevant.

Eine THG-Bilanz zu erstellen ist ein guter Ausgangspunkt für ein erfolgreiches Klimamanagement. Sie liefert den Status quo der betrieblichen Emissionen und bildet die Datenbasis für Maßnahmen, mit denen sich der künftige Ausstoß verringern lässt. Planung, Entwicklung, Handhabung und Berichterstattung einer THG-Bilanz sind dabei Größen, für die es Grundsätze und Leitlinien gibt. Formuliert werden diese in einer Norm, der ISO 14064–1, die wiederum auf dem GHG Protocol basiert. Hierbei handelt es sich um eine transnationale Standardreihe mit der man Emissionen festhalten und abrechnen kann.

Wie ist die Norm gegliedert?

Zunächst werden die Parameter vorgestellt und festgelegt, angefangen mit der Bilanzierungsperiode. Anwender der Norm etablieren Organisationsgrenzen innerhalb derer sich die Auswertung bewegt. Der Hauptteil des Regelwerks beschreibt die unterschiedlichen Bestandteile der Bilanz und die Anforderungen, die der Ausführende jeweils zu erfüllen hat. Besonderes Augenmerk verdient dabei der Anhang der Norm. Wer die einzelnen Aspekte des Prozedere ausführlicher erläutert haben möchte, dem zeigen anschauliche Beispiele, wie man vorgeht. Ein ganz neues Thema befindet sich auch darunter: Die sogenannten „indirekten THG-Emissionen“. Dabei handelt es sich um den vor- und nachgelagerten Ausstoß der Wertschöpfungskette.

Wesentliche Abschnitte im Überblick

Die Norm ist im Hauptteil in mehrere Kapitel unterteilt. Kapitel 4 nennt ihre Grundsätze – am wichtigsten ist hier, dass alle THG-bezogenen Angaben der Realität entsprechen. Fünf weitere Grundsätze haben folgende Inhalte:

  • Relevanz: Die ausgewählten THG-Daten, die Informationen und angewendeten Methoden sollten sich an den Bedürfnissen der Bilanz-Anwender orientieren.
  • Vollständigkeit: Sämtliche THG-Emissionen und -Entzüge werden in die Auswertung einbezogen.
  • Konsistenz: Die THG-relevanten Informationen müssen miteinander vergleichbar sein.
  • Korrektheit: Abweichungen und Unsicherheiten dürfen nicht in die Bilanz fließen.
  • Transparenz: Alle Daten und Informationen, die den Ausstoß betreffen, müssen offengelegt werden.

Das fünfte Kapitel der Norm behandelt den Bilanzrahmen. Emissionen aus direkten und indirekten Quellen und -Senken kommen in die Untersuchung. Bedingung ist, dass das Unternehmen Einfluss auf sie nehmen kann. Das Kapitel formuliert Wesentlichkeitskriterien in Bezug auf indirekte Emissionen und Organisationsgrenzen – und es hilft dabei, die THG-Quellen und -Senken zu identifizieren. Schließlich teilt es die Emissionen in verschiedene Kategorien ein.

In Kapitel 6 geht es darum, den Ausstoß und Entzug der Treibhausgase zu quantifizieren. Dazu ermittelt man die Aktivitätsdaten aus den THG-Quellen und -Senken. Dies geschieht unternehmensspezifisch anhand eines geeigneten Ansatzes, der im Anhang der Norm ausführlich erläutert und dokumentiert wird. Als Bezugsgröße dient ein Basisjahr mit belastbaren Daten.

Die Kapitel 7 und 8 befassen sich mit Initiativen, die den Ausstoß von Treibhausgas durch den Betrieb reduzieren sollen. Das entsprechende Qualitätsmanagement ist ebenfalls Gegenstand dieser Kapitel. Wie lassen sich Maßnahmen oder Tätigkeiten des Unternehmens identifizieren, die zur fortlaufenden Verbesserung des Klimamanagements beitragen können? Die Ausführungen an dieser Stelle sind für die THG-Bilanz jedoch nur mittelbar relevant.

Kapitel 9 und 10 gehen auf die letzten Schritte ein: Soll das Ergebnis der Bilanz veröffentlicht werden, wird ein Bericht erstellt. Die Bilanz zu verifizieren ist auch möglich – Voraussetzung ist der Bericht. Wie genau die Berichterstattung aussehen soll, wie sie geplant und erstellt wird, all das legt ISO 14064–1 in einer Reihe von Anforderungen fest. Die Verifizierung wiederum erfolgt durch einen zugelassenen Dritten, z. B. die DQS. Eine zusätzliche Spezifikation,
ISO 14064–3, liefert die Regeln für diesen Vorgang.


Rechtlicher Hintergrund

Seit dem 31.08.2021 müssen Unternehmen ihre Klimaschutz-Bemühungen verstärken. Die Treibhausgasneutralität ist in Deutschland für 2045 geplant (statt 2050) – bis 2030 sollen die Emissionen um 65 % sinken. Ab 2024 gilt für Unternehmen zudem die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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Titelbild Industrieanzeiger 15
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