Leasingverträge werden durch faire Fahrzeugbewertungen transparent.
Die unterschiedlichen Methoden der Schadenbewertung bei Fahrzeugrückgaben sind für Kunden vieler Leasinggesellschaften nicht nachvollziehbar. Deshalb erleben Leasingkunden oftmals eine böse Überraschung, wenn sie saftige Nachberechnungen für kleine Schäden an ihrem zurückgegebenen Gebrauchtfahrzeug erhalten. Um Kunden bereits bei Vertragsabschluss Sicherheit zu bieten, setzt sich der Verband markenunabhängiger Autoleasing- und Fuhrparkmanagementgesellschaften e. V., Hamburg, für einen einheitlichen Standard in der Fahrzeugbewertung ein. Statt Schäden an Leasingrückläufern nach Reparaturkosten-Voranschlag zu bewerten und abzurechnen, wird bei einer fairen Bewertung lediglich der Minderwert ermittelt, also die Differenz zum Wiederverkaufspreis, den das Fahrzeug ohne Schaden erzielen würde – unter Berücksichtigung des Alters sowie der Kilometerleistung. Laufleis-tungsanaloge Schäden, die durch normale Nutzung entstehen, werden dem Kunden nicht berechnet. Weist ein Fahrzeug bei Rückgabe vermeidbare Schäden auf, verzichten die Leasinggesellschaften ebenfalls auf eine Reparatur. Sie geben die Fahrzeuge günstiger ab. Die vom Kunden zu tragende Wertminderung wird abhängig von Alter und Kilometerleistung zu einem prozentualen Anteil der kalkulierten Reparaturkosten festgesetzt. Nur größere Unfallschäden muss der Kunde komplett bezahlen. Erstmalig in diesem Jahr lässt sich ein Teil der im Verband organisierten Leasing-gesellschaften die faire Fahrzeugbewertung vom Rheinisch-Westfälischen TÜV zertifizieren. su
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