Wer in seiner Firma anderen durch die Änderung seines Computer-Passwortes den Zugang zu Unterlagen unmöglich macht, riskiert die Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Die störungsfreie Nutzung der EDV-Anlagen sei für ein Unternehmen so wichtig, dass finanzielle Einbußen die Folge sein könnten. Störungen müsse ein Arbeitgeber nicht dulden.
Im konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter dem Chef den Zugang zu den Buchführungsdateien versperrt, indem er das Passwort eigenmächtig veränderte. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos. Das Arbeitsgericht gab dem Chef Recht. Ihm sei es nicht zuzumuten, mit einem solchen Untergebenen weiter zusammenzuarbeiten. (LAG Hamm, Az.: 13 Sa 1268/01)
Unsere Whitepaper-Empfehlung
Benutzeridentifizierung und Zugangskontrolle verbessern Sicherheit und Transparenz im Flottenmanagement
Teilen: