Die Älteren erinnern sich: 1981 wollte die Bundesregierung eine Volkszählung durchführen. Die Proteste gegen den „Überwachungsstaat“ waren massiv. Die statistische Erhebung musste mehrfach verschoben und teilweise neu konzipiert werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom Dezember 1983 das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung formuliert hatte. Als schließlich 1987 Interviewer von Haus zu Haus gingen, um die Auskünfte der Bewohner in die Fragebögen einzutragen, war die Empörung dennoch groß. Dabei handelte es sich um vergleichsweise harmlose Fragen. So sollten beispielsweise Geburtsjahr, Geschlecht und Familienstand genannt und Auskunft erteilt werden, ob man als Facharbeiter, Angestellter oder Beamter tätig sei oder wie lange man gewöhnlich für den Arbeitsweg brauche.
Kürzlich berichteten unsere Kollegen von pressetext.at über eine Studie des US-Thinktanks Technology Policy Institute, nach der deutsche Facebook-User für 8 Dollar im Monat bereit seien, sensible Daten wie ihren Kontostand preiszugeben. Damit sei den Deutschen ihre Privatsphäre aber noch immer mehr als doppelt so viel wert wie US-Amerikanern, die für nur 3,50 Dollar alles offenlegten. Südamerikaner verlangen demnach sogar noch weniger. Und dieses Vorgehen ist laut DSVGO rechtens! Solange der User sein Einverständnis gegeben hat.
Was müssen Facebook, WhatsApp & Co. bieten, damit die ärmeren Schlucker ihre Schwiegermutter verkaufen, ihre Frau, ihren Mann oder gar ihre Kinder?
Die Internetkonzerne haben es geschafft, dass die User der so genannten Sozialen Netzwerke freiwillig in digitale Reservate ziehen und kontrollieren dort deren Leben. Orwell‘s 1984 ist längst Realität.