Die gesetzlichen Neuregelungen im Strom- und Energiesteuerrecht mit bis zu 50 % der Gesamt-Energiekosten belasten das produzierende Gewerbe erheblich. Möglichkeiten zur Erhöhung des Erstattungsanteils bleiben allerdings häufig ungenutzt.
Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes für 2011 hat der Bundestag im Energie- und Stromsteuerrecht weit reichende Änderungen beschlossen. Alle Unternehmen müssen zunächst den vollen Stromsteuersatz in Höhe von 2,05 ct / kWh, statt wie bisher 1,23 ct / kWh an ihren Lieferanten entrichten. Um weiterhin Vergünstigungen zu erhalten, müssen Unternehmen im Nachhinein Steuererstattungsanträge stellen. Die veränderten Erstattungssätze führen jedoch per Saldo zu erhöhten Energiekosten.
Viele Unternehmen nutzen ihre Möglichkeiten zur Steuerentlastung nicht vollständig. „Nach unserer Erfahrung beantragen überhaupt nur etwa 70 % der berechtigten Unternehmen des produzierenden Gewerbes Steuererstattungen. Von diesen 70 % sind es nach unserer Schätzung nur 20 %, die das gesamte Erstattungsvolumen ausschöpfen“, erläutert Sebastian Igel, Geschäftsführer der En-Control, Gesellschaft für Energiecontrolling aus Hannover. Die Gründe dafür liegen in den komplexen Erstattungsverfahren, die häufig zu Fristversäumnissen führen. Oftmals sind die steuerlichen Berater mit Verbrauchs-, Energie- und Stromsteuer nicht ausreichend vertraut und können den Unternehmen nicht die notwendige Unterstützung bieten.
Die Höhe der im so genannten Spitzensteuerverfahren erzielbaren Rückerstattungen ist maßgeblich durch das Verhältnis zwischen Personal- und Energiekosten bestimmt. Durch die Einschaltung eines Nutzenergie-Contractors, der für ein Industrieunternehmen beispielsweise Wärme und Druckluft bereit stellt, können investitionsfrei erhebliche Steuerminderungen erzielt werden, da dieser mit nur wenigen Mitarbeitern hunderte Gigawattstunden Strom und Gas in Nutzenergie umwandelt. Der Contractor erhält daher die maximal möglichen 90 % der Ökosteuer vom zuständigen Hauptzollamt erstattet. Diese Rückerstattung reicht er abzüglich einer Service-Pauschale an den Kunden weiter. Das Vertragsverhältnis zu dem gegenwärtigen Strom-, Öl- oder Gaslieferanten wird von dem Konzept nicht berührt. Vertraglich wird dem Contractor lediglich die Nutzung jener Anlagen übertragen, die Nutzenergie liefern.
En-Control bietet dieses Konzept inklusive einer umfassenden Energieberatung ab einem jährlichen Stromverbrauch von 5 Gigawattstunden Strom / Gas an. Ziel ist es, mit der eingesparten Ökosteuer die Energieeffizienz im Unternehmen zu erhöhen und damit den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids zu mindern. Dieses Vorgehen wurde bis Ende 2010 mit Erfolg primär für das nicht produzierende Gewerbe umgesetzt und kann zumindest bis Ende 2012 in der jetzigen Form betrieben werden. Danach laufen Übergangsvorschriften der EU aus. wm
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