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ZF übernimmt Industrie- und Windgetriebegeschäft von Bosch Rexroth

Antriebstechnik
ZF übernimmt Industrie- und Windgetriebegeschäft von Bosch Rexroth

Die ZF Friedrichshafen AG übernimmt das Großgetriebegeschäft der Bosch Rexroth AG. Für ZF bedeutet die Akquisition nach eigenen Angaben den Einstieg ins Geschäft mit Industriegetrieben, die etwa in Ölbohrplattformen, Minenfahrzeugen, Tunnelbohrmaschinen oder Seilbahnen im Einsatz sind. Außerdem stärkt der Technologiekonzern sein Windgetriebegeschäft. „Mit dem Erwerb der Industrie- und Windgetriebesparte der Bosch Rexroth AG ergänzen wir unser Industrietechnik-Portfolio ausgezeichnet und erschließen uns neue Kundenkreise“, sagt der ZF- Vorstandsvorsitzende Dr. Stefan Sommer.

ZF übernimmt die beiden Produktionsstandorte der Bosch Rexroth AG in Witten mit knapp 900 Mitarbeitern und in Peking mit gut 300 Mitarbeitern, außerdem den Service-Standort in Lake Zurich/USA mit rund 15 Mitarbeitern, insgesamt also über 1200 Mitarbeiter. Im Leitwerk Witten sind neben der Produktion auch Verwaltung, Entwicklung und Vertrieb der Großgetriebetechnik angesiedelt, in Peking fertigt Bosch Rexroth ausschließlich Windkraftgetriebe. An beiden Standorten wie auch in Lake Zurich bietet das Unternehmen seinen Kunden Servicedienstleistungen an. „Wir sind überzeugt, dass unsere Großgetriebesparte von der ZF-Getriebeexpertise profitieren wird und im Umfeld der neu entstehenden Einheit bei ZF ihre Wachstumschancen optimal nutzen kann “, sagt der Vorstandsvorsitzende von Bosch Rexroth, Karl Tragl. Bosch Rexroth werde sich dagegen künftig verstärkt auf das Kerngeschäft der industriellen und mobilen Anwendungen konzentrieren.
Das Großgetriebegeschäft von Bosch Rexroth erwirtschaftete 2014 rund 300 Mio. Euro Umsatz. ZF erzielte im vergangenen Jahr in der Industrietechnik, in der das Unternehmen seine Off-road-Aktivitäten bündelt, etwa 12 % seines Konzernumsatzes. Dieser Anteil soll langfristig steigen.
Über den Kaufpreis haben die beiden Unternehmen Stillschweigen vereinbart. Die Übernahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kartellbehörden. (bö) •
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