Wer während der Fahrt im Auto sein Navigationsgerät bedient und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, handelt grob fahrlässig und hat den hierdurch eintretenden Schaden selbst zu tragen. Darauf verweist der Erlanger Fachanwalt Marcus Fischer, Vizepräsident des VdVKA e. V., Kiel, unter Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Potsdam. In dem Fall wechselte der Fahrer eines Mietautos nach dem Überholen auf der Autobahn wieder auf die rechte Spur und hantierte dabei an seinem Navigationsgerät. Sodann fuhr er auf das vorausfahrende Fahrzeug auf. Trotz vertraglich vereinbarter beschränkter Selbstbeteiligung von 950 Euro im Falle eines Unfalls weigerte sich die Autoverleiherin, den weitergehenden Schaden in Höhe von 4550 Euro zu übernehmen. Der Beklagte, so das Landgericht Potsdam, habe durch sein Handeln den Pkw der Klägerin rechtswidrig und in grob fahrlässiger Weise beschädigt, so dass dieser Anspruch auch nicht durch die vereinbarte Haftungsfreistellung gehindert sei.
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