Nur in rund vier von zehn Firmen erfolgt die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene psychische Gefährdungsbeurteilung, die stressbedingte Erkrankungen und Ausfälle verhindern soll. So lautet ein erstes Ergebnis aus dem Arbeitssicherheitsreport 2018/2019 der Dekra, der Ende 2018 erscheinen wird.
Für die Untersuchung wurden vom Institut forsa im Auftrag von Dekra insgesamt 300 zufällig ausgewählte Entscheider im Personalbereich oder Arbeitsschutz in kleinen und mittleren Unternehmen (10 bis unter 500 Mitarbeiter) befragt.
Seit 2013 schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass Arbeitgeber auch die psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch beurteilen müssen. Falls erforderlich, muss der Arbeitgeber Maßnahmen gegen krankmachenden Stress am Arbeitsplatz einleiten. Die Umfrageergebnisse zeigen laut Dekra, dass viele Mittelständler noch nicht wissen, wie sie mit dem Thema umgehen sollen. Dabei existierten Lösungen, um die psychische Gefährdungsbeurteilung gesetzeskonform und wirksam durchzuführen. Gefragt sind Verfahren, die aufzeigen, wie es der Belegschaft wirklich geht und welcher Stress krank macht.
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