Ende letzten Jahres trat die „Richtlinie für die Bundesförderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung“ in Kraft. Seitdem können Forschungseinrichtungen und Unternehmen Förderanträge für Innovationsprojekte im Bereich persönlicher Schutzausrüstung bis zum 1. Juli 2021 einreichen.
Anreize für KMU zur Innovationstätigkeit in puncto Schutzausrüstung
Die Verwendung von Schutzausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur dauerhaften Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland. Beispielsweise haben FFP-Masken eine breite Verwendung nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos gefunden. Schutzausrüstung hat seit jeher eine erhebliche Bedeutung in Industrie und Gewerbe als Maßnahme im Bereich des Arbeitsschutzes, wie Place2tex, eine Plattform für das Innovationsnetzwerk der Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg, verkündet. Bis zu 40 % der Erwerbstätigen sind Träger von Schutzausrüstung.
Ziel der Förderrichtlinie ist es, entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Schutzausrüstung Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit zu setzen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten in Deutschland zu leisten. Mit dieser Fördermaßnahme sollen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen unterstützt sowie die verstärkte Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt und gestärkt werden, heißt es.
Programm zur Förderung von Schutzmasken und -ausrüstung im Detail
Das Programm adressiert insbesondere folgende Förderschwerpunkte:
Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit
Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche
Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen
Beitrag zur Effizienz der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS)
Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren
Insgesamt stehen für den Zeitraum bis 2025 163 Mio. Euro an Fördervolumen zur Verfügung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 15 bis 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für KMU sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben im Einzelfall zu einem höheren Prozentsatz förderfähig (bis zu 80 beziehungsweise bis zu 100 %).
Nähere Informationen zu diesem und weiteren Programmen der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus von Produktionskapazitäten für persönliche Schutzausrüstung in Deutschland finden Sie hier: zur Förderrichtlinie
Über die Plattform Place2tex
Place2tex ist eine Plattform für das Innovationsnetzwerk der Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg. Ins Leben gerufen wurde sie von den drei Partnern Südwesttextil e.V., der Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg e.V. (AFBW) und dem Cluster Techtex Neckar-Alb der IHK Reutlingen. Gefördert wird sie vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Die Plattform bietet die Möglichkeit zum Austausch auf dem Marktplatz und soll es Unternehmen ermöglichen, ihr Wissen zu erweitern und die Förderung zu erhalten, die sie benötigen, um sich zukunftsfähig zu machen, heißt es.
Kontakt:
Place2tex
Türlenstraße 6
70191 Stuttgart
Tel.: +49 71121050–0
E-Mail: info@place2tex.com