Startseite » News »

CO2 bei Nutzfahrzeugen: VDMA vermisst Einbeziehung von eFuels

Statement des VDMA
CO2-Verordnung für schwere Nutzfahrzeuge – VDMA vermisst Einbeziehung von eFuels

CO2-Verordnung für schwere Nutzfahrzeuge – VDMA vermisst Einbeziehung von eFuels
Nach dem Willen der EU-Kommission soll zumindest bei LKWs die Technologievielfalt auch künftig möglich bleiben. Bild: Shutter81/stock.adobe.com

Der Vorschlag der EU-Kommission zur CO2-Flottenregulierung für schwere Nutzfahrzeuge sieht eine erhebliche Verschärfung der bisherigen CO2-Flottengrenzwerte vor, lässt aber die Tür für Verbrennungsmotoren prinzipiell offen. „Es ist richtig, die CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge im Einklang mit den „Fit for 55“-Zielen zu überarbeiten. Die EU-Kommission hat bei LKWs den Fehler, den sie bei der Regulierung von PKW-Antrieben gemacht hat, vermieden. Das enge Denk- und Verbrennerverbot ist nun einem offeneren Technologie- und Innovationshandlungsraum gewichen. Das begrüßen wir“, sagt Hartmut Rauen, stellvertretender VDMA-Hauptgeschäftsführer.

Nach dem Willen der EU-Kommission soll zumindest bei LKWs die Technologievielfalt auch künftig möglich bleiben. Die CO2-Flottengrenzwerte von schweren Nutzfahrzeugen sollen bis 2040 in drei Stufen um 90 % gegenüber den Referenzwerten von 2019 zurückgehen: Bis 2030 soll der Grenzwert um 45 % sinken, bis 2035 um 65 %. Zudem sollen die CO2-Flottengrenzwerte, die bislang nur für schwere Nutzfahrzeuge gelten, nun auch für leichtere Lkw und Busse einschließlich Reisebusse Gültigkeit haben. Busse werden allerdings in 2040 mit einem 100 %-Ziel belegt. 

Vorschlag zur Anrechnung von eFuels wurde verworfen

Die unter anderem vom VDMA und vielen weiteren Verbänden und Institutionen geforderte Anrechnung von eFuels wurde von der Kommission verworfen. Dabei bieten diese synthetischen Kraftstoffe wichtige Vorteile: Da sie chemisch ihren fossilen Pendants entsprechen, können sie mit der vorhandenen Infrastruktur verteilt und in vorhandenen Motoren eingesetzt werden, die heute noch Benzin oder Diesel nutzen. Bei der Nutzung der eFuels wird nur jene Menge CO2 frei, die zuvor in der Herstellung gebunden wurde, sie sind also CO2-neutral.

„Zur Defossilisierung des Verkehrssektors müssen alle erfolgversprechenden Technologien genutzt werden. Erneuerbare Kraftstoffe gehören definitiv dazu. Es ist unverständlich, dass die EU-Kommission auf den Beitrag der eFuels verzichten will“, kommentiert Peter Müller-Baum, Geschäftsführer VDMA Power-to-X for Applications.

Die Aufnahme erneuerbarer Kraftstoffe in der CO2-Verordnung für schwere Nutzfahrzeuge hätte die Ziele des Green Deal der EU unterstützt. Für die Wertschöpfungskette für Verbrennungsmotoren in Europa erhofft man sich dennoch ein positives Signal. „Ein faktisches Ende des Verbrennungsmotors auch in Nutzfahrzeugen hätte dem Know-how in Europa erheblich geschadet – es wird aber nicht nur für die genannten Anwendungen gebraucht, sondern auch für Schiffe, Stromerzeugung und mobile Maschinen“, so Müller-Baum.

Im Vorfeld der Veröffentlichung hatten sich 120 Verbände und Unternehmen sowie über 90 Wissenschaftler aus dem Energie-, Automobil- und Umweltsektor mit einem offenen Brief an die EU-Kommission gewandt und gefordert, bei der Überarbeitung der europäischen CO2-Verordnung für schwere Nutzfahrzeuge das Dekarbonisierungspotenzial von nachhaltigen und erneuerbaren Kraftstoffen anzuerkennen und diese Kraftstoffe für die Einhaltung der CO2-Verordnung für schwere Nutzfahrzeuge zu berücksichtigen. (eve)

Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 6
Ausgabe
6.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de