Die zweite Stufe der EU-Geräuschrichtlinie für bestimmte Baumaschinen tritt nun doch nicht in Kraft.
Die Hersteller und Importeure von Straßenfertigern, handgeführten Verdichtungs- und kettenbetriebenen Erdbaumaschinen können aufatmen. Wie der VDMA-Fachverband Bau- und Baustoffmaschinen mitteilt, kann davon ausgegangen werden, dass die zweite Stufe der in der Geräuschrichtlinie 2000/14/EG festgesetzten Grenzwerte Anfang 2006 nicht in Kraft treten.
Diese verlangt von den Herstellern eine Verminderung der Geräuschemissionen ihrer Maschinen um drei Dezibel. Jetzt gelten für alle Maschinen weiter die bisherigen Regelungen, wenn es nachweislich technische Probleme gibt, die neuen Grenzwerte zu erreichen.
Diese Übergangslösung soll unter anderem für Planierraupen mit Stahlketten, Lader mit Stahlketten, Rüttelplatten sowie Vibrationsstamper gelten. Damit sei es dem Verband der Europäischen Baumaschinenhersteller (CECE) in Zusammenarbeit mit dem VDMA gelungen, das sonst in der EU drohende Verkaufsverbot für diese Maschinen abzuwenden, wie der Fachverband mitteilt.
Hintergrund des Verfahrens ist, dass sich die betroffenen Hersteller außer Stande sehen, Prozessgeräusche, wie beispielsweise die Laufgeräusche kettenbetriebener Erdbaumaschinen, um die geforderten drei Dezibel zu senken. Stahlketten machten nun mal Geräusche und lassen sich mit der zur Verfügung stehenden Technik nicht weiter reduzieren, betont der Verband. tv
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