Mit einem Vergleich endete vor dem Bundesarbeitsgericht Erfurt die Verhandlung über eine fristlose Kündigung wegen einer falschen Reisekostenabrechnung. Geklagt hatte ein ehemaliger Außendienstmitarbeiter aus Bayern, dem aufgrund einer falschen Reisekostenabrechnung fristlos gekündigt worden war. Der von der Firma beauftragte Detektiv hatte herausgefunden, dass die von dem Mitarbeiter abgerechneten morgendlichen Abfahrtszeiten nicht korrekt waren. Obwohl sich der Kläger während des Verfahrens mit seinem früheren Arbeitgeber einigte, dass die Kündigung zum Ablauf der gesetzlichen Frist wirksam ist, erklärten die Richter, dass eine falsche Reisekostenabrechnung eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.
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