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Krankem Arbeiter steht kein finanzieller Urlaubsausgleich zu

RECHT
Krankem Arbeiter steht kein finanzieller Urlaubsausgleich zu

Ist ein Mitarbeiter ein ganzes Jahr krankgeschrieben, steht ihm kein finanzieller Ausgleich dafür zu, dass er seinen Urlaub nicht nehmen konnte. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/M. hervor.

Im verhandelten Fall war ein Mann das ganze Jahr über arbeitsunfähig erkrankt und konnte deshalb seinen Jahresurlaub nicht antreten. Als Gegenwert verlangte er von seinem Arbeitgeber rund 3000 Euro. Die Richter lehnten die Forderung ab: Der Urlaubsanspruch erlösche, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubsjahres arbeitsunfähig sei und dies auch über den 31. März des Folgejahres hinaus bleibe. Zudem könne ein Ausgleich nur durch eine Befreiung von der Arbeitspflicht erfolgen. (Arbeitsgericht Frankfurt/M., Az.: 5 Ca 3046/04)
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