Startseite » News »

Raufbolde haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung

RECHT
Raufbolde haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung

Wird ein Arbeitnehmer bei einer Rauferei verletzt, die er selber provoziert hat und an der er aktiv beteiligt war, hat er bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Im vorliegenden Fall provozierte der Kläger durch lautes Singen seinen Kollegen und ist der Aufforderung, mit dem Gesang aufzuhören, nicht nachgekommen. Dadurch verstieß er gegen das von einem verständigen Menschen zu erwartenden Verhalten. Beim darauf folgenden Schubsen und Gerangel hatte sich der Kläger dann aktiv an einer Rauferei beteiligt. In solch einem Fall hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, weil er seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat.

(Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 18 Sa 785/03)
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 6
Ausgabe
6.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de