Jedes vierte Notstromaggregat (26,4 %) ist mit wesentlichen Mängeln bei der Prüfung aufgefallen, arbeitet somit im Falle der Fälle nicht störungsfrei oder versagt gar komplett den Dienst, so der Baurechtsreport 2022 des Tüv-Verbandes. Weitere 42,1 % der Sicherheitsstromversorgungsanlagen wiesen geringfügige Mängel auf.
Zur Sicherheitsstromversorgung zählt nicht nur der Notstrombetrieb im OP-Saal: auch Brandmeldeanlagen, Flucht- und Rettungswegleuchten, Druckbelüftungsanlagen oder aber Feuerwehraufzüge gehören zu den sicherheitstechnischen Einrichtungen in öffentlichen Gebäuden, Versammlungs- und Beherbergungsstätten, Krankenhäusern oder Einkaufszentren. Diese Anlagen unterliegen dem Baurecht und müssen alle drei Jahre entsprechend der Technischen Prüfverordnungen der Länder durch Prüfsachverständige geprüft werden.
Viele der Sicherheitsstromversorgungsanlagen werden bei einem Stromausfall über Diesel-Notstromaggregate gespeist. Die Aggregate werden in der Regel automatisch gestartet. Laut Experten des TÜV Thüringen sollten Betreiber zusätzlich zur gesetzlich verpflichtenden wiederkehrenden Prüfung nach Bauordnungsrecht je nach Beanspruchung und Anwendungsfall auch einen monatlichen Probelauf durchführen, bei dem die Anlagen getestet werden. Dabei sollten unbedingt auch der Füllstand der Tanks und das Alter des Dieselkraftstoffs überprüft werden. Nur so kann eine Funktionsfähigkeit auch im Notfall gewährleistet werden, was im Fall der Fälle über Leben oder Tod entscheidet. (eve)