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VDMA spricht von praxisgerechten Änderungen am Klimaschutzgesetz

Klimaneutralität bis 2045
VDMA spricht von praxisgerechten Änderungen am Klimaschutzgesetz

VDMA spricht von praxisgerechten Änderungen am Klimaschutzgesetz
Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 % und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 % zu mindern. Neutralität soll 2045 erreicht werden. Bild: Konradin Mediengruppe

Am 14. Juni 2023 hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck den Entwurf für Änderungen des Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Zu den Änderungen sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:

„Gerade in der industriellen Transformation sind jahresscharfe Beurteilungen, mit kleinteiligen Sofortprogrammen bei Pfadabweichungen, einfach untauglich. Wir unterstützen deshalb den Ansatz der Bundesregierung, die Emissionsminderungen auf die Erreichung des 2030-Ziels hin zu monitoren und auszurichten. Ebenso richtig ist es, dass sich die Leistungen verschiedener Sektoren ausgleichen können.“

Thilo_Brodtmann,_Hauptgeschäftsführer_des_VDMA
Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA.
Bild: VDMA

Brodtmann weiter: „Die harten, tonnenscharfen Abgrenzungen und recht willkürlich festgelegten Sektorziele waren durch die zunehmende Sektorkopplung schon in der Vergangenheit ein künstliches und ineffizientes Konstrukt. Das darf aber nicht zu Untätigkeit führen. Die Klimaschutzziele für 2030 und 2045 sind so ambitioniert. Mehr Veränderungen und Investitionen in allen Bereichen sind nötig. Die technischen Lösungen dafür sind weitgehend verfügbar, Greentech bleibt eine globale Chance für die deutsche Industrie.“ (eve)


Den Entwurf des Klimaschutzgesetzes finden Sie hier.
Den Entwurf des Klimaschutzprogramms finden Sie hier.
Ein Überblickspapier zum Entwurf des Klimaschutzgesetzes Sie hier.
Ein Überblickspapier zur Projektion finden Sie hier.

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