Acht große Wirtschaftsorganisationen, darunter VDMA, BGA und Gesamtmetall, lehnen den aktuellen Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie ab. Sie verfolge zwar ein wichtiges Ziel, sei aber in der Praxis nicht umsetzbar.
Wirtschaftsorganisationen beklagen schwere handwerkliche Mängel
Die Wahrung der Menschenrechte rund um den Globus sei ein Ziel, dem sich deutsche und europäische Unternehmen eindeutig verpflichtet fühlten, heißt es weiter. Schon jetzt gälten in ihren Arbeitsstätten im In- und Ausland hohe Standards. Die Unternehmen würden maßgeblich dazu beitragen, den Wohlstand auch im globalen Süden anzuheben und die sozialen Standards vor Ort zu verbessern.
Die schweren handwerklichen Mängel in der jetzt zur Abstimmung stehenden EU-Lieferkettenrichtlinie, insbesondere die fehlende Harmonisierung, könnten jedoch dazu führen, dass deutsche und europäische Unternehmen sich aus Märkten und Ländern zurückziehen. Dann wäre das Feld offen für andere Marktteilnehmer mit deutlich geringeren Standards, was dem eigentlichen Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie zuwider laufen würde. Es brauche eine Regulierung mit mehr Praxisbezug und Augenmaß.
Deutliche Kritik an zivilrechtlicher Haftung
Deutliche Kritik üben die acht Wirtschaftsorganisationen auch an der vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen und deren Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Deren unkalkulierbare Risiken würden ebenfalls dazu führen, dass Unternehmen sich aus schwierigen Märkten zurückziehen.
Hinzu komme der viel zu große Anwendungsbereich der Richtlinie, der weit über den Schutz der Menschenrechte und die eigenen Produktions- und Arbeitsstätten der Unternehmen hinausgehe. Unternehmen sollen demnach fast alle Stufen ihrer Lieferketten global auf Verstöße gegen Menschenrechte sowie Umwelt- oder Sozialstandards kontrollieren.
Viele Betriebe hätten gar nicht die Verhandlungsmacht, um von ihren Lieferanten der vorgelagerten Stufen den geforderten Einblick in die Lieferkette zu erhalten. Daher sei es sinnvoll, die Sorgfaltspflichten auf das zu beschränken, was Unternehmen auch kontrollieren und beeinflussen können – den eigenen Betrieb, die Tochtergesellschaften sowie die Lieferanten der ersten Ebene der vorgelagerten Lieferkette.
Fehlende Harmonisierung in wesentlichen Teilen der Richtlinie
Ein wichtiger Grund für die ablehnende Haltung ist nach Meinung der Verbände die fehlende Harmonisierung in wesentlichen Teilen der Richtlinie. Das grundlegende Ziel von Rechtsetzung für Nachhaltigkeit müsse ein Maximalmaß an Harmonisierung sein. Dies werde mit der vorliegenden Richtlinie nicht erreicht.
Ohne eine hinreichend verbindliche Harmonisierung durch eine Richtlinie drohe die Fragmentierung des EU-Binnenmarkts, da innereuropäisch nicht die gleichen Gesetze und Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gelten. Zudem werde den Mitgliedstaaten damit viel Raum für Interpretation oder zusätzliche Regelungen gelassen. Hier bedürfe es im Mindesten einer sogenannten Binnenmarktklausel. Andernfalls seien europäische Unternehmen mit 27 verschiedenen Einzelumsetzungen konfrontiert. (jpk)