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Verbände und Lobbyisten beklagen EU-Lieferkettenrichtlinie

Gemeinsames Schreiben an die Politik
Verbände wollen EU-Lieferkettenrichtlinie stoppen

Verbände wollen EU-Lieferkettenrichtlinie stoppen
Die neue Lieferkettenrichtlinie könnte zu einer Zunahme der Unsicherheiten im Außenhandel führen, warnen Verbände. Bild: Bernhard/stock.adobe.com

Gut gemeint, aber schlecht gemacht: Die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie würde insbesondere den Mittelstand in der Praxis überfordern und zu einem Rückzug europäischer Firmen aus vielen Ländern führen, warnen große Verbände und Organisationen. In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung, die EU-Ratspräsidentschaft sowie weitere europäische Entscheidungsträger fordern daher acht Wirtschaftsorganisationen, darunter BGA, Gesamtmetall, VDMA und ZVEI, die europäische Lieferkettenrichtlinie zu stoppen.

Bürokratische Überlastungen und Rechtsunsicherheit

Schon die Vorgaben durch das deutsche Lieferkettengesetz hätten dazu geführt, dass auch kleine und mittlere Unternehmen innerhalb ihrer Lieferbeziehungen von den Belastungen völlig überrollt würden, heißt es. „Eine EU-Lieferkettenrichtlinie, wie nun geplant, hätte bürokratische Überlastungen und Rechtsunsicherheit in einer neuen Dimension zur Folge“, warnen die Verbände.

Die Richtlinie erschwere den Außenhandel und gehe zu Lasten europäischer Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Dies gelte insbesondere mit Blick auf drei Aspekte der Richtlinie:

  • Unternehmen sollen demnach fast alle Stufen ihrer Lieferketten global auf Verstöße gegen Menschenrechte sowie Umwelt- oder Sozialstandards kontrollieren. Gerade Industriefirmen hätten häufig jeweils Zehntausende oder gar eine sechsstellige Zahl von Zulieferern, von denen jährlich ein beträchtlicher Anteil wechselt. Die Kosten allein zur Befolgung der Vorgaben würden für einzelne Unternehmen nicht selten Millionensummen erreichen.
  • Die Richtlinie mache keine klaren Ausnahmen – nicht einmal für die Lieferbeziehungen innerhalb des ohnehin schon stark regulierten EU-Binnenmarkts. Eine explizite Ausnahme aller im EU-Binnenmarkt ansässiger Zulieferer und Kunden wäre dringend geboten.
  • Nicht nur Lieferanten und deren Lieferanten sollten laut den EU-Plänen kontrolliert werden, sondern auch Geschäftskunden. Es sei jedoch eine völlig realitätsfremde Annahme, dass mittelständische Betriebe ihren Geschäftskunden Vorschriften machen könnten, wie und wo die verkauften Produkte letztendlich zum Einsatz kommen.

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind maßgebend

Deutliche Kritik üben die Verbände auch an der vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung. „Es ist schlicht praxisfremd zu verlangen, dass Unternehmen aus den EU-Mitgliedstaaten für Pflichtverletzungen haften sollen, die in ihren Lieferketten geschehen – und dies noch weltweit“, heißt es in dem Appell. Die oft unkalkulierbaren Haftungsrisiken könnten dazu führen, dass sich Unternehmen aus betroffenen Regionen zurückziehen.

Dabei sei die Wahrung der Menschenrechte rund um den Globus ein Ziel, dem sich auch die Unternehmen eindeutig verschreiben würden. „Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind für europäische Unternehmen maßgebend“, betonen die Verbände. „Daran orientieren sie schon heute ihre globalen Lieferbeziehungen und tragen europäische Standards über ihre internationalen Partner in die Welt.“

Europäische Unternehmen nun aber unter Generalverdacht zu stellen, würde sich in der Praxis als kontraproduktiv erweisen. Stattdessen sollten Politik und Wirtschaft im Dialog miteinander überlegen, „auf welche Weise wir unsere Standards beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt über die globalen Lieferketten weltweit noch effektiver durchsetzen können“, appellieren die Wirtschaftsorganisationen. (jpk)

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