Aufzüge bremsen genau nach Vorschrift
Bremsen | Die Sicherheitsbremsen von Mayr Antriebstechnik erfüllen bereits jetzt alle Voraussetzungen für die neuen Aufzugsnormen EN 81-20 und EN 81-50. Das Unternehmen besitzt die Baumusterprüfbescheinigung durch den TÜV Süd nach Richtlinie 2014/33/EU. EN 81-20 bezieht sich auf die Vorgaben für die Konstruktion eines Aufzugs und die technischen Eigenschaften. EN 81-50 regelt, wie die Prüfung von Aufzügen und einzelnen Komponenten erfolgen muss. So werden durch die EN 81-50 weitere Anforderungen an die Baumusterprüfung der Bremseinrichtungen als Teil der Schutzeinrichtungen für den aufwärtsfahrenden Fahrtkorb gegen Übergeschwindigkeit (Safü) sowie gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs (Subf) gestellt.
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