Das neue Batteriegesetz, das am 1. Dezember in Kraft tritt, bringt für die Unternehmen zahlreiche Neuerungen mit sich. Kenntnislücken können teuer werden, warnt der Prüfdienstleister Dekra: Wer gegen das neue Gesetz verstößt, dem drohen Bußgelder bis zu 50 000 Euro.
Das Gesetz setzt die Europäische Richtlinie 2006/66 um und regelt die abfallwirtschaftliche Verantwortung – Inverkehrbringen, Rücknahme und Entsorgung – für Stromspeicher, also Batterien und Akkumulatoren. Eine der wichtigsten Neuerungen sind weitreichende Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten. So müssen sich alle, die Stromspeicher erstmals in Verkehr bringen, registrieren und die Menge anzeigen.
Betroffen sind Hersteller und Importeure von Stromspeichern sowie alle Unternehmen, die Produkte aus dem Ausland beziehen, in denen Batterien oder Akkus enthalten sind. Weitere Verschärfungen betreffen die Vorschriften für Schadstoffe wie Quecksilber und Cadmium. Vertreiber müssen den Verbraucher zudem deutlicher als zuvor über die Rückgabemöglichkeiten informieren. Das Gesetz nennt erstmals Rücknahmequoten, die die Unternehmen über flächendeckende Systeme erreichen müssen.
Wie es heißt, berät Dekra Firmen im Rahmen von Workshops zum neuen Batteriegesetz und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Anzeige- und Mitteilungspflichten.
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