Inspektion | Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt die energetische Inspektion von Klimaanlagen vor. Die Einhaltung soll zunehmend von den Behörden überwacht werden. Nichtbeachtung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Bernhard Schuhmacher Sachverständiger und Produktmanager für den Bereich Technische Gebäudeausrüstung (TGA) bei der Dekra
Die Inspektion ist nicht nur eine lästige Pflicht. Sie bietet dem Betreiber auch die Chance, Staus bei der Instandhaltung aufzudecken und versteckte Energiefresser zu identifizieren. Denn Klimaanlagen können gewaltige Energieschleudern sein, wenn sie schlecht gewartet, veraltet oder mangelhaft sind. Zuweilen empfiehlt sich nach der Inspektion ein komplett neues Konzept der Klimatisierung.
Laut EnEV müssen Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW energetisch inspiziert werden, sobald sie älter als zehn Jahre sind. Die Inspektion muss durch eine berechtigte Person erfolgen und jeweils nach zehn Jahren wiederholt werden. Bislang wurde von Seiten der Behörden jedoch kaum überprüft, ob diese Vorschrift befolgt wurde. Dies soll sich nun ändern.
Ab Mai 2014 müssen erstmals die Inspektionsberichte beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) als neu geschaffene Registrierstelle gemeldet werden. Mit dieser Maßnahme werden alle betroffenen Anlagen erfasst und die Inspektionsberichte auf Qualität hin kontrolliert. Das DIBT hat angekündigt, für die zentrale Registrierung der Berichte eine separate Website zur Verfügung zu stellen.
Bei der Inspektion werden die Komponenten geprüft, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen. Außerdem wird die Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf unter die Lupe genommen. Kontrolliert werden beispielsweise die Veränderungen der Raumnutzung und -belegung, die relevanten bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes, Veränderungen der Sollwerte und die Effizienz der Anlagen-Komponenten. Ob und welche Maßnahmen nach der Inspektion ergriffen werden, liegt derzeit noch im Ermessen des Betreibers. •
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