Noch bis Ende des Jahres gilt im Rahmen des Brexits eine Übergangsfrist. Unternehmen haben bis zum 31. Dezember 2020 die Gelegenheit, ihre Abläufe an neue Gegebenheiten anzupassen und unterstützende IT zu implementieren.
Laut Deutschem Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sind mindestens 30.000 Unternehmen hierzulande betroffen, die Waren ins Vereinigte Königreich exportieren. Zudem müssen sich mehr als 40.000 Unternehmen auf komplizierte Zollanmeldungen einstellen, da sie Waren aus UK importieren. Nach Schätzungen des DIHK könnte der Brexit mindestens 500 Mio. Euro Zusatzkosten für deutsche Firmen bedeuten. Unternehmen müssen sich in jedem Fall auf neue Vorgaben für Warenlieferungen einstellen. Besonders neue Zoll-Bestimmungen stellt Unternehmen vor große Herausforderungen.
Neue Zoll-Bestimmungen beachten
Wirtschaftsbeteiligte müssen sich bei den Zollbehörden registrieren, die auf Antrag eine EORI-Nummer vergeben (mehr dazu auch hier). Der Informationsaustausch zwischen Unternehmen und Zollbehörden erfolgt elektronisch über das System Atlas, das Anmeldung und zertifizierte Software benötigt. Firmen, die Waren nach Großbritannien exportieren oder aus GB importieren, sollten laut Zoll zudem prüfen, ob bestehende Bewilligungen angepasst werden können, neue zollrechtliche Bewilligungen zu beantragen und Referenzbeträge für eine Bewilligung neu zu berechnen sind.
Der Supply-Chain-Lieferant BluJay Solutions rät zu einer länderübergreifenden, mehrsprachigen ZollmanagementSoftware, die Zollmakler, Spediteure, Expresstransporteure und Verlader unterstützt. Hierbei ist eine agile und anpassbare Lösung gefragt, da der Brexit stete Neuerungen und Veränderungen mit sich bringe, die Handelsunternehmen abbilden und berücksichtigen müssen.