Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Karlsruhes Ja zum ESM bedeutet, dass der 700 Mrd. Euro schwere, dauerhafte Rettungsschirm kommen wird und mit ihm der unbegrenzte Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB). Alles gut? Ja und nein. Mit dem Votum der Verfassungsrichter wird die EZB zum Rettungsanker für den Euro. Aber aus dem unabhängigen Wahrer der Geldwertstabilität wird nun doch eine Art Staatsfinanzier – was der Frankfurter Zentralbank eigentlich verboten ist. Dennoch lassen sich die Argumente, die für die Geldflutung durch die Notenbank sprechen, so leicht nicht von der Hand weisen: Mit dem Ankauf notleidender Anleihen aus den Südländern mit kurzer Laufzeit senkt die EZB die Zinslasten für die Schuldenstaaten und tritt so massiven Spekulationen gegen sie entgegen. Zugleich beruhigt sie Investoren, die den Verlust ihrer Anlagen in den Krisenländern fürchten. Drittens sinkt das Risiko einer Rezession, was gerade der Exportnation Deutschland entgegen kommt. Die Märkte jubeln bereits.
Allerdings lösen Anleihekäufe allein das Kernproblem nicht, sondern sind allenfalls unter kurz- bis mittelfristigen Aspekten zu befürworten. Durch den permanenten Rettungsschirm sehen sich diejenigen bestätigt, die mit Skepsis jeder Ausweitung der Geldmenge entgegensehen: Europa habe sich Zeit gekauft. Die Probleme wären damit nicht gelöst, kritisieren sie. Inflation sei der ökonomische Preis, der zu bezahlen ist. Grund zur Unzufriedenheit dürfte den Steuerzahlern also erhalten bleiben. Zudem steht außer Frage, dass mit der Euro-Rettung gegen den Maastricht-Vertrag verstoßen wurde. Aber um über den Berg zu kommen, mag es allemal besser sein, wieder einmal eine rote Linie zu überschreiten. Eine zu enge Auslegung der Regeln hätte den Absturz bedeuten können. Diese Alternative wäre dann nicht nur das Ende der Gemeinschaftswährung. Der Euro-Tod würde den deutschen Steuerzahlern Risiken in Milliardenhöhe aufbürden und die Euro-Zone auseinanderdriften. Fürs erste wurde sie davor bewahrt.
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