Open-Source-Software im Maschinen- und Anlagenbau, in der Automatisierungsindustrie und bei Embedded-Systemen steht hoch im Kurs. Aber was hat es mit Berichten auf sich, das Anwender ihre Betriebsgeheimnisse preisgeben? Dr. Carsten Emde von der Osadl nimmt dazu Stellung.
Bastlerimage war gestern. Heute sind Open-Source-Programme so einfach zu installieren wie die kommerzielle Konkurrenz. Der Vorteil: Es geht es bei Open-Source darum, gemeinsam mit verschiedenen Anbietern und auch Wettbewerbern Basistechnologien zu entwickeln und dadurch Ressourcen zu sparen. Das funktioniert aber nur mit klaren Lizenzregeln und Absprachen. Die am häufigsten verwendete Open-Source-Lizenz, die GNU General Public License (GPL), erlaubt es dem Empfänger einer Software, diese uneingeschränkt zu verwenden, zu analysieren, weiterzugeben und zu verändern. „Da die Analyse und Veränderung einer Software Einsicht in deren Quellcode erfordern, muss der Quellcode bei Weitergabe offen gelegt werden“, erläutert Dr. Carsten Emde. Der Geschäftsführer der Open Source Automation Development Lab (Osadl) nennt ein Beispiel: „Setzt ein Maschinenbauer das GPL-lizenzierte Betriebssystem Linux in seinen Maschinen ein, so muss er seinen Kunden den Linux-Quellcode mitliefern, oder er muss ihn der Allgemeinheit verfügbar machen. Daraus folgt, dass der Maschinenbauer, wenn er ein Problem mit einem Netzwerktreiber gefunden und korrigiert hat, diese Korrektur nicht für sich behalten darf, sondern ebenfalls offen legen muss.“ Im Gegensatz dazu brauchen aber alle anderen Bestandteile der Maschinenprogrammierung wie zum Beispiel die eigentliche Steuerung mit der Verfahrenstechnik, die grafische Bedienoberfläche oder Kommunikationsmodule natürlich nicht offen gelegt zu werden. Der Maschinenbauer kann also seine wichtigen Betriebsgeheimnisse weiterhin schützen.
„Die Verpflichtung, Veränderungen an einer Open-Source-Software unter die gleiche Lizenz wie die Original-Software zu stellen, wird Copyleft genannt“, so Emde. Insofern weist die GPL ein starkes Copyleft auf. Andere Open-Source-Lizenzen wie zum Beispiel die Berkeley Software Distribution (BSD) stellen es dem Lizenznehmer weitgehend frei, unter welche Lizenz Veränderungen an der Software gestellt werden; es handelt sich bei der BSD-Lizenz also um eine Lizenz mit schwachem Copyleft.
Wie bei jeder anderen Lizenz hat auch der Lizenznehmer von Open-Source-Software die auferlegten Pflichten zu beachten. In der Regel sind das leicht zu erfüllende Auflagen, was für viele Lizenzen von proprietärer Software nicht immer der Fall ist. Organisationen wie zum Beispiel das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (www.ifross.de) oder das Open Source Automation Development Lab (www.osadl.org) leisten Anwendern dazu Hilfestellung. wm
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