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VDMA: Exporterleichterung hilft dem Maschinen- und Anlagenbau

Ausweitung der Allgemeingenehmigungen für Dual-Use-Güter
VDMA: Exporterleichterung hilft dem Maschinen- und Anlagenbau

VDMA: Exporterleichterung hilft dem Maschinen- und Anlagenbau
Karl Haeusgen, Präsident des VDMA.
Bild: VDMA/Aichinger

Exporte sind das Rückgrat des Maschinen- und Anlagenbaus. Umso wichtiger ist es gerade in der aktuellen Lage der Weltwirtschaft, dass die Exporte sogenannter Dual-Use-Güter in mehrere Länder erleichtert werden sollen. Dabei handelt es sich um Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können, weshalb ihr Export vom Bundesausfuhramt (BAFA) genehmigt werden muss.

Ab dem 1. September 2023 wird es für eine ganze Reihe von Ländern neue nationale Allgemeingenehmigungen geben. Das heißt, die Unternehmen müssen hier für den Export ausgewählter Dual-Use-Güter beim BAFA keine Einzelgenehmigungen mehr beantragen

BAFA um bis zu 1000 unkritische Dual-Use-Güter-Anträge entlastet

„Mit dieser Maßnahme wird das Amt auf einen Schlag um bis zu 1000 unkritische Dual-Use-Güter-Anträge entlastet und kann sich auf die echten Exportkontrollfälle konzentrieren. Deshalb sind diese neuen Allgemeingenehmigungen eine wichtige Maßnahme für den mittelständischen Maschinen- und Anlagenbau“, sagt VDMA-Präsident Karl Haeusgen.

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„Positiv ist insbesondere, dass nun auch Exporte in Länder wie Südkorea, Singapur, Chile, Uruguay, Mexiko und Argentinien beschleunigt werden“, ergänzt Haeusgen. Der VDMA macht sich seit längerem für eine solche Ausweitung der Allgemeingenehmigungen stark.

Den Antragsstau bei Dual-Use-Gütern abbauen

Die Erleichterungen werden dem BAFA helfen, den im Jahr 2022 aufgelaufenen Antragsstau bei Dual-Use-Gütern abzubauen. Laut VDMA-Umfrage vom Frühjahr 2023 lagen die Laufzeiten der noch nicht entschiedenen Fälle zu über 50 % bei mehr als 9 Monaten. „Wir hoffen, dass ab Anfang 2024 wieder die guten Bearbeitungszeiten erreicht werden, die vor dem Ukraine-Krieg üblich waren“, sagt Haeusgen.

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Dies wird aber nur gelingen, wenn die Unternehmen ihren Teil dazu beitragen. „Das Amt darf jetzt nicht mit Fragen zu den Allgemeingenehmigungen überschwemmt werden, das muss die Wirtschaft selbst regeln“, betont der VDMA-Präsident. Das bedeutet konkret: Die Unternehmen müssen die Genehmigungstexte analysieren, ihre Anwendbarkeit für eigene Fälle prüfen und gegebenenfalls laufende BAFA-Anträge stornieren.

VDMA bietet seinen Mitgliedsfirmen Hilfestellung an

Der VDMA bietet seinen Mitgliedsfirmen dafür seine Hilfestellung an. „Wir werden alles dafür tun, dass unsere Mitglieder bis zum 1. September ein Maximum an allgemeingenehmigten Fällen identifiziert und aus dem BAFA-Antragsstau herausgezogen haben“, erläutert Ulrich Ackermann, Leiter VDMA Außenwirtschaft.

Die Einzelheiten zu den neuen Allgemeingenehmigungen wird das BAFA am morgigen 1. August auf seiner Homepage veröffentlichen. (bec)

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