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Die Logik des Finanzbeamten

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Die Logik des Finanzbeamten

Die Logik des Finanzbeamten
Bild: Igor Zakowski/Fotolia
Für Produkte, die dem Gemeinwohl dienen und die für das Existenzminimum nötig sind, gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Dabei handelt es sich beispielsweise um Lebensmittel, Bücher oder Zeitungen, aber auch um Leistungen im Nahverkehr oder kulturelle Angebote. 75 Prozent der ermäßigten Artikel sind allerdings Lebensmittel. Diese Ermäßigung kostet (oder erspart) uns Steuerzahlern jährlich etwa 23 Milliarden Euro. Leider hat der Amtsschimmel bei der Definition der einzelnen Produkte laut gewiehert. Katzenfutter und Hundekekse werden staatlich subventioniert, bei Babynahrung und Kinderkeksen verlangt der Fiskus dagegen den vollen Steuersatz. Gänseleber, Froschschenkel, Wachteleier oder auch Riesengarnelen werden mit sieben Prozent besteuert, Mineralwasser dagegen mit 19 Prozent. Nicht weniger absurd: Für frisches Obst gilt der ermäßigte Satz, aber nicht mehr, wenn es zu Saft verarbeitet wird. Apropos Amtsschimmel: Lebende Pferde werden voll besteuert. Zu Hundefutter verarbeitet, beträgt ihr Mehrwertsteuersatz aber nur noch 7 Prozent. mg

Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 6
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6.2024
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